© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  39/09 18. September 2009

Nachspiel für Gewalttäter
Krawalle: Die Justiz arbeitet die schweren Ausschreitungen vom 1. Mai auf / Prozeß gegen mutmaßliche Werfer eines Molotowcocktails
Lion Edler

Der mit dem weißen T-Shirt“ – so beschrieb der 39jährige Polizeibeamte den Mann, der nach seinen Beobachtungen am 1. Mai in Kreuzberg einen sogenannten Molotowcocktail geworfen haben soll. Die Beschreibung paßt auf den 17 Jahre alten Berliner Schüler Rigo B., doch der Beamte räumte ein, es sei seine Schlußfolgerung, daß der neben Rigo stehende 19jährige Yunus K. den Brandsatz zuvor angezündet habe, da dieser bei der anschließenden Festnahme „das Feuerzeug hatte“.

Die beiden Jugendlichen stehen derzeit in dem bislang spektakulärsten Prozeß im Zusammenhang mit den schweren Ausschreitungen am 1. Mai in Berlin vor Gericht.  Die Anklage lautet auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung – es ist das erste Mal, daß im Zusammenhang mit den Randalen am 1. Mai Angeklagte wegen eines Kapitalverbrechens vor Gericht stehen.

Die Verteidigung geht auch nach dem dritten Verhandlungstag am vergangenen Freitag vor dem Moabiter Kriminalgericht von einer Verwechslung aus: Die Staatsanwaltschaft habe „schlicht die falschen Personen angeklagt“, sagte die Anwältin von Yunus K., Christina Clemm.  Laut Staatsanwaltschaft hätten die Täter versucht, „mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen zu töten“ und in Kauf genommen, daß „eine Vielzahl von Menschen verletzt oder getötet werden“. Der Brandsatz traf eine junge Frau, die Verbrennungen zweiten und dritten Grades am Rücken erlitt. Die Angeklagten bestreiten die Tat. Er habe die Krawalle nur beobachtet und Angst vor einer Verwicklung gehabt, „weil ich noch unter Bewährung gestanden habe“, so Yunus K. Er war im Zusammenhang mit den Mai-Randalen im Jahre 2007 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er eine Bierflasche auf einen Polizisten geworfen hatte.

Die Verteidigerin von Rigo B., Ulrike Zechner, hatte zu Beginn des Prozesses Oberstaatsanwalt Ralph Knispel scharf angegriffen. Dieser habe es versäumt, Kleidungsstücke von Rigo B. kriminaltechnisch untersuchen zu lassen. Zudem habe er ein entlastendes Foto zurückgehalten und diese Erkenntnisse bei den  Ermittlungen ignoriert. Knispel wies die Vorwürfe zurück, und auch das Gericht sah keinen Anlaß für eine Absetzung Knispels. Ein Urteil wird im Oktober erwartet.

Am 1. Mai war es in Berlin zu den schwersten Ausschreitungen seit Jahren gekommen (JF 20/09). Bei Gewaltexzessen von Linksextremisten wurden 479 Polizeibeamte verletzt. Im Nachgang hatte es massive Kritik an der ,,deeskalierenden“ Strategie der Polizei und des rot-roten Senats gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat nach Auskunft der Justiz im Zusammenhang mit den Ausschreitungen bislang in 113 Fällen Anklage erhoben. Zahlreiche Urteile seien bereits ergangen, von denen jedoch viele noch nicht rechtskräftig seien. Gegen 289 Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das erste Urteil erfolgte bereits zwei Wochen nach den Ausschreitungen: Ein 57jähriger Familienvater war vom Amtsgericht Tiergarten wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Er gestand, zwei leere Glasflaschen auf Polizisten geworfen zu haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Berufung wurde dagegen gegen ein Urteil vom 20. Mai wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und mehrfachem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingelegt. Das Urteil lautete auf 18 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die gleichen Tatbestände führten in einem anderen Fall zu einer Verurteilung mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Ende Juli wurde ein 24 Jahre alter Berliner wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für Aufsehen sorgte ein Urteil gegen einen 26jährigen Lagerarbeiter aus Berlin. Das Moabiter Kriminalgericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte leere Bierflaschen auf Polizeibeamte geworfen hatte. Einfluß auf dieses ebenfalls noch nicht rechtskräftige Urteil nahm auch eine zusätzliche frühere Straftat des Angeklagten. Er hatte zugegeben, im November 2008 im Zuge eines Streits mit seiner Lebensgefährtin ein Auto in Brand gesetzt zu haben.

Foto: Polizisten am 1. Mai in Berlin vor einer brennenden Barrikade: Kritik an Deeskalations-Strategie

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