© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  48/09 20. November 2009

Meldungen

Berliner Polizei nimmt Brandstifter fest

Berlin. Die Berliner Polizei hat einen mutmaßlichen Auto-Brandstifter verhaftet. Zivilfahnder nahmen den 23 Jahre alten Mann in der Nacht zum Montag im Stadtteil Friedrichshain unter dringendem Tatverdacht fest. Zuvor hatten in unmittelbarer Nähe zwei Fahrzeuge gebrannt. Bei dem Festgenommenen, der eine Flasche Feuerzeugbenzin und Reizgas bei sich trug, handelt es sich laut Bild-Zeitung um den Sohn eines Berliner Bezirkspolitikers der Linkspartei. Nach der Verhaftung durchsuchte die Polizei unter dem Schutz von 140 Bereitschaftspolizisten in dem Stadtteil zwei besetzte Häuser, in denen der mutmaßliche Brandstifter gewohnt haben soll. Ziel der Durchsuchungen war nach Angaben der Polizei, herauszubekommen, ob der Festgenommene für weitere Taten in Betracht kommt.

 

Paragraph 130 mit Grundgesetz vereinbar

Karlsruhe. Der Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Ende Oktober gestorbenen stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Jürgen Rieger zurück (siehe auch Seite 2). Dieser hatte sich in seinen Grundrechten auf  Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt gesehen – zu Unrecht, wie die Richter entschieden. Zwar sei ein meinungsbeschränkendes Gesetz ein unzulässiges Sonderrecht, wenn es nicht „hinreichend offen gefaßt“ sei und sich von „vornherein nur gegen bestimmte Überzeugungen, Haltungen oder Ideologien“ richte. Allerdings sei der Volksverhetzungsparagraph auch als nichtallgemeines Gesetz „ausnahmsweise“ mit der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit vereinbar. Auch wenn der Paragraph 130 nicht allgemein „dem Schutz von Gewalt- und Willkür­opfern“ diene, sondern sich allein auf positive Äußerungen „in bezug auf den Nationalsozialismus“ begrenze, sei die „Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts“ gerechtfertigt. Die Richter begründeten ihren Beschluß mit den „Schrecken, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht“ habe.

 

Datenbank klärt über Verschleppte auf

Dresden. Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat im Internet zwei Datenbanken zugänglich gemacht, in denen die Schicksale in die Sowjetunion deportierter Deutscher und verschleppter sowjetischer Kriegsgefangener registriert sind. Das Angebot unter der Adresse www.dokst.de ermöglicht es Nutzern, selbständig nach ihren zumeist auf ehemaligem Reichsgebiet beerdigten oder vermißten Verwandten zu suchen. Zudem können Deutsche Gewißheit über das Schicksal ihrer von den Sowjets verurteilten Familienangehörigen erhalten.

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