© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/09 11. Dezember 2009

WIRTSCHAFT
Fragwürdige Überwachung
Klaus Peter Krause

Peter Schaar äußerte sich unumwunden: „Das ist kein guter Tag für den Datenschutz in Europa.“ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit meint das sogenannte Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA. Am 1. Dezember haben es die EU-Innenminister gebilligt. Die Abkürzung steht für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications. Diese Gesellschaft mit Sitz in Belgien wickelt die internationalen Transaktionen zwischen den Banken ab. Ihre Träger sind die Banken selbst, aber auch andere Finanzinstitute. Der Vertrag erlaubt es Amerika, die Auslandsüberweisungen von EU-Bankkunden auch künftig zu überwachen, freilich jetzt in begrenzter Form. Bisher hat Amerika Kontendaten von EU-Bürgern bezeichnenderweise ohne ein entsprechendes Abkommen kontrolliert.

Mit der Überwachung will man auffällige Geldbewegungen aufspüren, um Terrorismus auch auf diese Weise abzuwehren. Doch wird sich das zu Terroristen längst herumgesprochen haben. Folglich werden sie auffällige Geldbewegungen vermeiden. Da dies sicher auch die Vertragspartner wissen, stecken vermutlich (auch) ganz andere Gründe hinter der Überwachung. Das mögen fiskalische sein. Auch drohe, meinte der Bundesrat in seiner Entschließung zu dem Vorhaben, „Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes“. Was möglich ist, wird allzu häufig auch gemacht. Die Gefahr des Mißbrauchs ist groß, die Möglichkeit, ihn rechtzeitig aufzudecken, gering. Bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthielt sich die Bundesregierung. Sie hat Datenschutzbedenken. Das gedieh zur Kabarettreife: „Wir können nicht zustimmen, aber wir haben auch nichts dagegen, daß das Abkommen in Kraft tritt.“ Dann hätte sie auch zustimmen können.

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