© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  05/10 29. Januar 2010

WIRTSCHAFT
Das heimliche Vermögen
Klaus Peter Krause

Zum Vermögen der privaten Haushalte gehört mehr als Geld- und Sachvermögen: Auch ihre Renten- und Pensionsansprüche sind Vermögen. Das ist vielen nicht bewußt. Daher sind sie „vermögender“, als sie denken. Ins Bewußtsein rückte dies jetzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Denn in seinem jüngsten Bericht über die privaten Vermögen hat es seine bisherigen Analysen zur Vermögenshöhe, Zusammensetzung und Verteilung um das erweitert, was die Bürger im Lauf ihres Beruflebens an Anwartschaften gegenüber den gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherungssystemen erworben haben. Dieser Vermögensbestandteil ist nicht unbedeutend und das Bild der Verteilung dadurch nun vollständiger. Gleicher wird die Vermögensverteilung damit aber nicht, die Unterschiede werden allenfalls gedämpft.

Besonderes Aufsehen erregt der hohe Unterschied zwischen Pensions- und Rentenansprüchen: Beamte haben eine doppelt so hohe Pension zu erwarten wie gesetzlich Versicherte. Das löst Neid und angesichts der öffentlichen Haushaltslage das Verlangen aus, Pensionen zu begrenzen sowie Diskussionen über Einschnitte in das Beamtentum zu führen. Der Beamtenbund hält dagegen: Pension und gesetzliche Rente dürfe man wegen der Unterschiede nicht vergleichen. Natürlich darf man – gerade wegen der Unterschiede. Das läßt sich auch gar nicht unterbinden. Dann kommen die Unterschiede zwangsläufig zur Sprache und müssen sich bewerten lassen. Diese Unterschiede werden zumeist als Privilegien der Beamten empfunden. Für den Beamtenbund dagegen sind es nur vermeintliche oder notwendige Unterschiede. Nicht nur den Autoren des DIW-Berichts „erscheinen“ zumindest zwei dieser Unterschiede „diskussionsbedürftig“.

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