© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/10 21. Mai 2010

Sicherungsverwahrung gestoppt
Wegschließen – für immer
von Tobias Westphal

Einhundertsechzig Mal eine Schlappe für die deutsche Justiz. Bis zu einhundertsechzig Straftäter in Deutschland werden aus ihren Haftanstalten und damit aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen – obwohl sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, gewaltbereit und nicht therapierbar sind.

Wenn manche unserer Politiker nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisieren, machen sie es sich allerdings zu einfach. Sicherlich, es ist für die Bevölkerung unverständlich und für die Opfer unerträglich, daß solche Menschen wieder auf freien Fuß kommen. Aber auch diese Verbrecher haben Rechte, und es darf in Deutschland keine Strafe ohne Gesetz geben – und bei den jeweiligen Verurteilungen lagen die gesetzlichen Voraussetzungen damals nicht vor.

Es ist legitim, daß der niedersächsische Justizminister ankündigt, er wolle alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, damit Straftäter in Sicherungsverwahrung nicht wieder auf freien Fuß kommen. Vielmehr muß jedoch sichergestellt werden, daß zukünftig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Satz „Wegschließen, und zwar für immer“ stimmen.  Denn nur wenn die Täter eine rechtstaatliche Strafe erhalten und für immer sicher weggeschlossen worden sind, ist dem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan.

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