© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/10 02. Juli 2010

EU-Staaten billigen SWIFT-Abkommen
Im besten Fall nutzlos
von Klaus Peter Krause

Das Swift-Abkommen ist ein Überwachungsabkommen. Überwacht werden sollen Auslandsüberweisungen von EU-Bürgern. Das Kürzel Swift steht für eine Finanzgenossenschaft in Belgien. Über sie wickelt die Finanzbranche ihre internationalen Transaktionen ab. Der anfängliche Text war in Deutschland und im EU-Parlament aus Datenschutzgründen auf Widerstand gestoßen. Der neue berücksichtigt ihn und wurde jetzt von EU und USA unterzeichnet. Damit wird legalisiert, was Amerika seit 2001 ohne Abkommen praktizierte.

Mit dem Überwachen glaubt man, Terroristen fangen zu können. Das ist eine Illusion. Terroristen werden sich hüten, mit Geldüberweisungen auf sich aufmerksam zu machen, und sind kundig genug, sich dieser Kontrolle zu entziehen. Daher ist das Abkommen für die Terrorismusbekämpfung im besten Fall nutzlos. So dumm, dies nicht ebenfalls zu wissen, können die Unterzeichner nicht sein. Folglich muß man sich fragen, ob das Abkommen nicht (auch) anderen Zwecken dient, nämlich der zusätzlichen staatlichen Überwachung der Bürger und Unternehmen in der EU – zum Beispiel aus fiskalischen Gründen, zum Herumstöbern in Geldangelegenheiten politischer Konkurrenten oder zum Erkenntnisgewinn über das Verlagern von Finanzaktivitäten in andere Regionen.

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