© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  27/10 02. Juli 2010

Meldungen

Meinungsfreiheit gegen Abtreibungen gestärkt

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Meinungsfreiheit bei Protestaktionen gegen Abtreibungen gestärkt. Die Karlsruher Richter hoben in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß das Verbot einer Protest­aktion gegen einen Münchner „Abtreibungsarzt“ auf (AZ: 1 BvR 1745/06). Die Verfassungsbeschwerde eines religiös motivierten Abtreibungsgegners hatte damit Erfolg. Der Mann hatte sich 2003 und 2004 an zwei Tagen vor der Praxis des Frauenarztes aufgestellt, der damals Schwangerschaftsabbrüche vornahm und hierauf auch im Internet hinwies. Dabei verteilte der Demonstrant Flugblätter, auf denen es hieß, der Gynäkologe führe „rechtswidrige Abtreibungen durch, die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt“. Zudem sprach der Abtreibungsgegner Passantinnen an, die er für mögliche Patientinnen des Frauenarztes hielt. Daraufhin wurde er auf die Klage des Arztes hin zur Unterlassung der Äußerungen verurteilt. Zudem durfte er Patientinnen oder Passanten in einem Umkreis von einem Kilometer zur Praxis nicht mehr ansprechen. Das Verfassungsgericht wertete die untersagten Äußerungen jedoch als „wahre Tatsachenbehauptungen“, die den Arzt weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre träfen. Die Sache wurde an das Landgericht zurückverwiesen.

 

Gerichtshof erleichtert passive Sterbehilfe

KARLSRUHE. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz-Stiftung haben ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kritisiert, das die sogenannte passive Sterbehilfe erleichtert. Danach dürfen lebenserhaltende ärztliche Behandlungen beendet werden, wenn der Patient dies verfügt hat. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht am 25. Juni in Karlsruhe entschieden. Die Richter sprachen einen Rechtsanwalt vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei, der der Tochter einer schwer kranken Frau zur Sterbehilfe geraten hatte. In dem konkreten Fall ging es um den Tod einer 77jährigen, die fünf Jahre lang in einem Heim im Wachkoma gelegen hatte. Entsprechend ihrem zuvor mündlich für einen solchen Fall geäußerten Wunsch bemühten sich ihre Kinder um die Einstellung der künstlichen Ernährung. Dies lehnte die Heimleitung jedoch ab. Auf Anraten des Anwalts schnitt die Tochter den Schlauch für die künstliche Ernährung durch. Beide wurden daraufhin wegen versuchten Totschlags angeklagt. Während das Landgericht Fulda die Tochter freisprach, wurde der Anwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte er Revision beim BGH ein. Die EKD begrüßte, daß der Bundesgerichtshof das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt habe. Das Durchschneiden des Schlauches habe einen Zustand hergestellt, der dem „natürlichen“ Sterben eines Menschen entspreche.

 

„Weltwoche“-Chef erhält Ludwig-Erhard-Preis

BERLIN. Roger Köppel (45), Verleger und Chefredakteur der rechtsliberalen Schweizer Zeitschrift Die Weltwoche, erhält den diesjährigen Ludwig-Erhard-Preis für Wirtschaftspublizistik. Ebenfalls ausgezeichnet wird die Leiterin des Berliner Hauptstadtbüros des Instituts der deutschen Wirtschaft, Karen Horn. Die beiden Hauptpreise sind mit je 10.000 Euro dotiert. Die Ludwig-Erhard-Stiftung zeichnet damit Presseartikel, Sendungen des Hörfunks und Fernsehens sowie Arbeiten der wissenschaftlichen Publizistik aus, die zur Erhaltung und Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft beitragen. Die Preise werden am 8. Juli 2010 in Berlin überreicht.

 

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Werbespruch für den neuen Touareg von Volkswagen

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