© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/10 23. Juli 2010

Meldungen

Türken und Araber  greifen Polizisten an

Berlin. Eine Gruppe von rund 50 Ausländern hat am vergangenen Freitag zwei Zivilbeamte der Berliner Polizei im Stadtteil Steglitz angegriffen und einen Gefangenen befreit. Nach Angaben der Polizei war der Mann zuvor in eine Schlägerei verwickelt. Als die Polizisten den Schläger festnahmen wurden sie von rund 50 Personen, laut Berliner Zeitung Türken und Araber, umringt und bedrängt. Drei Männer forderten die Menge nach Angaben der Polizei auf, den Mann zu befreien. Daraufhin seien die Beamten getreten und geschlagen worden. Die Polizisten verteidigten sich mit Reizgas und Schlagstöcken. Der angeforderten Verstärkung gelang es schließlich, die Menge aufzulösen und die Rädelsführer festzunehmen. Die beiden angegriffenen Beamten erlitten Prellungen und Schürfwunden. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung. Ende Juni war in Hamburg ein Polizist bei einem Angriff jugendlicher Einwanderer schwer verletzt worden (JF 27/10).

 

Berliner Gericht kippt Antifa-Klausel

Berlin.  Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine sogenannte Antifa-Klausel in Mietverträgen für unzulässig erklärt. Anlaß der Klage waren Auflagen des Bezirkamtes Reinickendorf bei der Vermietung von Räumen für den Bundesparteitag der NPD im April 2009. Die Behörde hatte zur Auflage gemacht, daß der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werde, wenn die Veranstaltung einen rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Verlauf nehme. Hierzu mußte die NPD eine vom Bezirk ernannte Beobachterkommission während ihres Parteitages dulden. Laut dem Verwaltungsgericht verstoße der Vorbehalt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da das Bezirksamt zuvor stets Säle ohne solche Nebenbestimmungen vermietet habe. Zudem seien Parteien bis zu einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht vom Grundgesetz privilegiert, weshalb ihre Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden dürften, solange diese nicht gegen Strafgesetze verstießen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Verwaltungsgericht die Möglichkeit der Berufung zu.

 

Blick Voraus

30. Juli bis 8. August: 64. Internationale Sitzung des europäischen Jugendparlaments mit Teilnehmern aus 32 Ländern in Berlin

11. August: Diskussion der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Sparen bei den Armen? Die Wirtschaftskrise bewältigen – den sozialen Frieden bewahren“ in Berlin

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