© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  31-32/10 30. Juli / 06. August 2010

Skandal, Skandal!
„Kampf gegen Rechts“: Der Greifswalder Jura-Professor Ralph Weber ist einer Hetzkampagne ausgesetzt
Felix Krautkrämer

Es sagt viel über die politischen Verhältnisse hierzulande aus, wenn ein Kultusministerium einer Lokalzeitung erklären muß, daß es in Deutschland (noch) kein „Gesinnungsstrafrecht“ gibt. Wie notwendig dies ist, zeigt eine Posse, die sich derzeit in Mecklenburg-Vorpommern abspielt.

Der Greifswalder Jura-Professor Ralph Weber hatte es gewagt, in einem Vortrag vor einer Studentenverbindung den Linksruck der CDU zu kritisieren und – für den Fall, daß dieser sich fortsetze – die Gründung einer Partei rechts der Union in Aussicht gestellt. Weber, selbst CDU-Mitglied, ist antifaschistischen Tugendwächtern schon länger ein Dorn im Auge. Immerhin hat der Mann ein Stauffenberg-Bild in seinem Büro und stand auch schon dieser Zeitung als Interviewpartner zur Verfügung. Also titelte die Ostsee-Zeitung kurzerhand in einem für intelligent gehaltenen Wortspiel „Rechts-Professor auf extrem rechten Wegen“ und behauptet, Weber wolle mit Hilfe der NPD eine Partei nach Vorbild Jörg Haiders gründen. Mit der Wahrheit nahm man es dabei nicht ganz so genau.

Aber wen interessiert schon die Wahrheit, wenn es darum geht, eine Kampagne loszutreten? „Wie rechts darf man sein?“ fragte die Schweriner Volkszeitung und orakelte, manch einer würde Weber für einen „heimlichen Neonazi-Freund“ halten. Auch CDU-Landeschef und Innenminister Lorenz Caffier distanzierte sich in bester Blockflötenmanier von seinem Parteifreund: Wer sich mit rechtsextremistischen Kräften einlasse, passe nicht in die CDU, diktierte er Journalisten in den Notizblock. Parallel dazu beschwerten sich Studenten beim Kultusministerium über Weber, der – Skandal, Skandal! – auch noch als Träger der Modemarke Thor Steinar entlarvt wurde. Mit Erfolg: Medienberichten zufolge soll die Universitätsleitung angehalten worden sein, disziplinarische Schritte gegen den unliebsamen Jura-Professor zu prüfen und zudem das Tragen von Thor-Steinar-Kleidung an der Hochschule zu verbieten. Die Staatsanwaltschaft aber könne erst bei eindeutig verfassungsfeindlichen Äußerungen eingeschaltet werden, erklärte ein Mitarbeiter des Ministeriums. Schließlich gebe es in Deutschland kein Gesinnungsstrafrecht.

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