© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  36/10 03. September 2010

Einigung um Sicherungsverwahrung
Fehler vorprogrammiert
von Eike Erdel

Das lebenslange Wegsperren rückfallgefährdeter Sexualstraftäter wird von vielen gefordert, ist aber nicht so einfach, denn auch für die übelsten Straftäter gelten die Menschenrechte. Und eines der Menschenrechte sagt, daß eine Person, die wegen einer Straftat verurteilt wurde und die Strafe verbüßt hat, wegen der gleichen Straftat nicht noch einmal verurteilt werden kann.

Nach den Plänen der schwarz-gelben Regierungskoalition sollen nun „psychisch gestörte“ Gewaltverbrecher in geschlossene, noch eigens dafür zu schaffende Einrichtungen kommen. Dies wäre somit keine Haftstrafe, sondern eher vergleichbar mit der Unterbringung psychisch Kranker. Allerdings soll diese Möglichkeit bereits im Urteil vorbehalten werden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung soll es nicht mehr geben. Hierin liegt aber gerade die Gefahr der Neuregelung.

Wird von den Richtern eine Unterbringung nicht schon im Urteil in Erwägung gezogen, dann läßt sich der Fehler auch bei gefährlichen Tätern nach Verbüßung der Haft nicht mehr korrigieren. Wie genau die Regelungen aussehen werden, ist noch nicht erkennbar. Erst wenn der Gesetzesentwurf steht, wird man sehen, ob genügend Instrumente eingebaut sind, die solche Fehler vermeiden.

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