© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/10 01. Oktober 2010

Meldungen

„Platz der roten Matrosen“ in Kiel?

Kiel. In der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel könnte künftig ein Platz an die Meuterei kommunistisch und sozialdemokratisch beeinflußter Matrosen der kaiserlichen Marine am Ende des Ersten Weltkrieges erinnern. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT gibt es in der Stadtführung unter Oberbürgermeister Torsten Albig (SPD) Überlegungen, einen bislang namenlosen Platz  in „Platz der roten Matrosen“ zu benennen.  Nach Angaben eines Sprechers der Landeshauptstadt gebe es derzeit noch keine Beschlußvorlage mit Namensvorschlägen. Die Meuterei in Kiel war 1918 der Ausgangspunkt für die Novemberrevolution und den Sturz der Monarchie in Deutschland. In der vergangenen Woche hatte die Ratsversammlung der Landeshauptstadt beschlossen, eine Straße nach dem in der DDR vielfach ausgezeichneten Kommunisten und „Arbeitersänger“ Ernst Busch zu benennen. (ms)

 

Nordrhein-Westfalen  plant Integrationsgesetz

Düsseldorf. Die rot-grüne Minderheitsregierung in Nord-rhein-Westfalen bereitet ein Integrationsgesetz vor, um die Eingliederung von Ausländern zu erleichtern. Ein Ziel sei es unter anderem, den Anteil von Einwanderern in der Verwaltung deutlich zu steigern, kündigte Integrationsminister Guntram Schneider (SPD) in der vergangenen Woche an. Der aktuelle von zwei bis vier Prozent Zuwanderern sei viel zu niedrig. Vor allem bei der Polizei solle demnach die Zahl der Beamten aus Einwandererfamilien stark erhöht werden. In dem geplanten Integrationsgesetz werde laut Schneider jedoch keine Quote festgelegt. (ms)

 

Demonstrationsrecht: Gericht rügt Polizei

Gießen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Polizei im hessischen Friedberg rechtswidriges Handeln vorgeworfen, weil diese nicht gegen die Störer einer NPD-Demonstration vorgegangen war. Bei der Demonstration im August 2009 hatten Gegendemonstranten die Strecke blockiert. Die Polizei lehnte die Räumung mit der Begründung ab, unter den teilweise Vermummten Gegendemonstranten seien auch gewaltbereite Personen sowie Kinder und alte Menschen. Nachdem die NPD eine Ausweichroute abgelehnt hatte, löste der Versammlungsleiter die Demonstration auf. Nach Ansicht des Gerichtes hätte die Polizei für den Ablauf der Demonstration und deren Schutz vor Behinderungen Sorge tragen müssen. Die Gegendemonstranten hätten ihrerseits das Recht auf Demonstrationsfreiheit nicht in Anspruch nehmen können, da ihr Ziel die Verhinderung der NPD-Veranstaltung gewesen sei. Das Versammlungs- und Polizeirecht gebiete ein Vorgehen in erster Linie gegen den Störer, nicht gegen den, der sich seinen Rechten entsprechend verhalte, urteilten die Richter. Gegen die Entscheidung,  die keine Strafe zur Folge hat, ist eine Berufung möglich.  (ms)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen