© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/10 01. Oktober 2010

Meldungen

Polizei: Bayern lehnt Namensschilder ab

München. Der bayerische Innenminister Joachim Hermann hat die geplante Einführung von Namensschildern für Polizisten in Berlin als „Auswuchs linker Politik“ kritisiert. „Polizisten zu verpflichten, ihren Namen am Revers zu tragen, ist falsch und äußerst gefährlich“, sagte der CSU-Politiker dem Focus. Durch die Kennzeichnung wachse die Gefahr, daß die Beamten und deren Familien Opfer von Angriffen aus dem extremistischen Spektrum werden. „Daß die Linkspartei mit dem Großteil unserer Sicherheitskräfte auf Kriegsfuß steht, ist bekannt. Daß aber die SPD in der Frage der Kennzeichnungspflicht für Polizisten dem Druck der Postkommunisten nachgibt, ist eine Schande“, kritisierte Hermann die Pläne des rot-roten Senats. Wer Namensschilder fordere, tue dies nicht wegen der Bürgernähe, sondern, um Polizeibeamte an den Pranger stellen zu können. „Beschwerden wegen angeblicher Übergriffe von Polizeibeamten werden bereits heute in aller Regel aufgeklärt“, sagte Hermann. Berlins Innensenator Ehrhard Körting (SPD) hatte in der vergangenen Woche eine Entscheidung über die Einführung von Namensschildern bis Ende des Jahres angekündigt. Die von Polizeipräsident Dieter Glietsch vorangetriebene Kennzeichnungspflicht wird von den Polizeigewerkschaften abgelehnt. (ms)

 

Antifa-Verein erzielt Erfolg vor Gericht

München. Der bayerische Verfassungsschutz darf die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München (Aida e.V.) vorerst nicht mehr als linksextremistisch und damit als verfassungsfeindlich bezeichnen. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in der vergangenen Woche entschieden. Hintergrund ist die Erwähnung von Aida im Verfassungsschutzbericht 2008 als linksextremistische Gruppierung. Dagegen hatte der Verein zuvor erfolglos vor dem Verwaltungsgericht geklagt, worauf er vor dem Verwaltungsgerichtshof um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß im Verfassungsschutztbericht 2008 keine tatsächlichen Anhaltspunkte für die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen und Tätigkeiten von Aida benannt worden seien. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache muß der Verfassungsschutz die entsprechenden Passagen seines Berichts streichen oder schwärzen. Der bayerische Verfassungsschutz hatte die Erwähnung von Aida gegenüber der JUNGEN FREIHEIT unter anderem mit den zahlreichen Verlinkungen zu linksextremen Organisationen und Publikationen auf der Internetseite begründet (JF 3/10). Zudem seien Mitarbeiter der Einrichtung den Verfassungsschützern als „langjährige Angehörige der autonomen linksextremen Szene“ bekannt. (ms)

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