© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  41/10 08. Oktober 2010

Pressestimmen zum Urteil

Ein Karlsruher Richterspruch stützt den umstrittenen Politologen Konrad Löw. Dabei verbreitet der krude Thesen über den Nationalsozialismus.

Hellmuth Vensky auf „Die Zeit online“ am 28. September 2010

 

 

Sachlich-inhaltlich war all das Unfug, gegen den Stand sämtlicher Forschung und gegen den gesunden Menschenverstand. Trotzdem bekam Löw die Möglichkeit, diese seine Meinung zu äußern, mußte danach aber massive Kritik einstecken. Nachdem die Bundeszentrale die Restauf- lage der Ausgabe des „Deutschlands-Archivs“ eingestampft hatte, druckten Zeitungen und Zeitschriften aus dem rechten und rechtsextremen Spektrum Löws Text nach. Er sollte als Beleg für eine Meinungsdiktatur dienen.

Sven Felix Kellerhof auf „Die Welt online“ am 29. Sptember 2010

 

 

Jedermann hat das Recht, politische Dummheiten zu verbreiten, selbst wenn es revisionistische und in der Wolle gefärbte antisemitische Dummheiten sind. Aber eine Behörde, deren Daseinszweck darin besteht, der politischen Dummheit entgegenzutreten, hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, der Verbreitung dieser Dummheit entschieden zu widerstreiten. Wenn sich herausstellt, daß die Behörde zur Bekämpfung der politischen Dummheit der Verbreitung solcher Dummheiten versehentlich selbst ein Forum zur Verfügung gestellt hat, dann muß sie im nachhinein das Forum schnellstens schließen und sich von der Dummheit schärfstens distanzieren.

Christian Bommarius in der „Berliner Zeitung“ vom 29. September 2010

 

 

Der Gerichtsbeschluß fällt in eine Zeit, in der die Bild-Zeitung die Phrase „man wird doch wohl noch sagen dürfen“ zum Mantra der Republik macht. In der ihr Werbemaskottchen Thilo Sarrazin zum Märtyrer der Meinungsfreiheit stilisiert wird, obwohl seine Thesen seit Jahrzehnten ungehindert über die Stammtische hallen. Vom Beschluß wird daher nicht hängenbleiben, daß die Bundeszentrale für politische Bildung in der Wahl der Mittel womöglich über das Ziel hinausgeschossen ist. Es wird hängenbleiben, daß man jetzt endlich wieder unwidersprochen sagen darf, daß die Juden selbst schuld an ihrer Vernichtung sind. Es sind die Richter, die ihr Ziel weit verfehlt haben.

Volker Schmidt in der „Frankfurter Rundschau“ vom 29. September 2010

 

 

Es soll also, 65 Jahre nach dem Holocaust und von Staatsgeld finanziert, wieder geschrieben werden, daß die Juden selbst schuld sind an ihrer Verfolgung. Die drei Bundesverfassungsrichter, die diese Entscheidung gefällt haben, bedürfen der politischen Bildung.“

Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“, 29. September 2010

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