© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/10 22. Oktober 2010

Umwelt
Oettingers Vorsicht
Volker Kempf

Auf Günther Oettinger war die Rolle des Ministerpräsidenten nie zugeschnitten, die des Sachbearbeiters paßt besser zu ihm. So war der Aufstieg des CDU-Politikers zum EU-Kommissar für Energie eine logische Folge. Eine seiner Aufgaben besteht darin, für die EU Folgerungen aus der Havarie der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko (JF 29/10) zu ziehen. In der EU gibt es 900 ähnliche Anlagen, die auf hoher See Öl fördern. Der Löwenanteil befindet sich in britischen Gewässern, 181 in den Niederlanden, 123 in Italien, zwei in Deutschland. Geplant sind weitere Bohrungen in bis zu 1.600 Metern Tiefe. Das EU-Recht regelt bisher nur Sicherheitsaspekte. Genehmigungen für Bohrungen auf See sollen nach Oettinger nur noch erteilt werden, wenn ein Notfallplan vorliege und im Schadensfall genug finanzielle Ressourcen verfügbar seien, um damit zu haften.

„Oettinger lotet die Grenzen des Möglichen für ein Maximum an Sicherheit aus.“

Nach geltendem Recht haften Ölkonzerne nur für Umweltschäden bis zu zwölf Meilen vor der Küste. Insofern wäre eine Gesetzesänderung überfällig. Auch dem Problem, daß im Falle des Unglücks vor der US-Südküste die Nähe zwischen Ölkonzern und staatlicher Aufsicht zu Fehlern führte, will die EU rechtlich durch eine Verpflichtung auf unabhängige Gutachter begegnen. Oettinger will noch weiter gehen und ein Moratorium für neue Bohrgenehmigungen erreichen, bis die Lehren aus der „Deepwater Horizon“-Katastrophe gezogen seien. Damit rief Oettinger Widerspruch hervor. Denn Zeit ist Geld. Oettinger lotet die Grenzen des Möglichen für ein Maximum an Sicherheit aus, was für ihn spricht; daß er damit in der EU nicht durchkommen wird, zeigt hingegen erneut die Grenzen eines einheitlichen Handelns auf. Die EU steht für Kompromisse, nicht für große Würfe, daran wird auch der oberste EU-Bürokratie-Bekämpfer Edmund Stoiber in seinem Beritt nichts ändern können.

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