© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  05/11 28. Januar 2011

Abschiebestopp nach Griechenland
Athen muß handeln
von Norbert Geis

Griechenland kämpft zur Zeit an vielen Fronten. Nicht nur mit der massiven Haushaltskrise, sondern auch mit enormen Flüchtlingsströmen. Beides betrifft auch Deutschland. Die „Dublin II“-Verordnung der EU von 2003 besagt, daß grundsätzlich der Staat für das Asylverfahren verantwortlich ist, durch den der Asylbewerber ursprünglich eingereist ist.

Aufgrund der nach westlichen Maßstäben erschreckenden Situation in den griechischen Flüchtlingslagern haben deutsche Gerichte seit längerem Asylanträge in besonders schutzbedürftigen Fällen nicht mehr sofort abgelehnt beziehungsweise nach Griechenland zurückverwiesen. Inzwischen hat sich die humanitäre Lage dort dermaßen verschlechtert, daß der Bundesinnenminister die Überstellung von Asylbewerbern nach Griechenland für die Dauer eines Jahres ausgesetzt hat. Als EU-Mitglied muß Athen in der Lage sein, die Grenzen der Union verläßlich zu sichern und dabei westliche Standards einzuhalten. Die Verantwortung auf EU-Partner abzuwälzen ist falsch. Auch Anrainerstaaten wie die Türkei müssen dazu beitragen, den Strom der illegalen Einwanderung einzudämmen.

 

Norbert Geis, CSU, ist Rechtsanwalt und seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages

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