© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/11 18. Februar 2011

Meldungen

Saarland weitet Homo-Rechte aus  

Saarbrücken. Die saarländische Landesregierung hat Pläne für eine weitere Gleichstellung homosexueller Paare mit heterosexuellen Paaren vorgelegt. Künftig sollen auch homosexuelle Beamte, die in einer Lebenspartnerschaft leben, einen Familienzuschlag zu erhalten. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Änderung der Landesverfassung vor. Demnach soll das Diskriminierungsverbot auf die sexuelle Identität ausgeweitet werden. Bisher waren nur die Merkmale „Geschlecht, Abstammung, Sprache, Rasse, Herkunft und Heimat“ aufgeführt. Bereits 2008 hatte die damalige CDU-Alleinregierung eine weitgehende Gleichstellung Homosexueller im Beamtenrecht durchgesetzt. (ho)

 

Celle streicht Agnes-Miegel-Straße

Celle. In Celle wird es künftig keine Agnes-Miegel-Straße mehr geben, in Braunschweig dagegen sind die Befürworter einer Umbenennung vorerst gescheitert. Der Rat der Stadt Celle hat am Donnerstag vergangener Woche die Namensänderung dreier Straßen beschlossen, darunter auch einer, die nach der ostpreußischen Dichterin Agnes Miegel benannt war. Begründet wurde dies mit der „Verstrickung“ Miegels im Nationalsozialismus. Zuvor hatte ein Gutachter über hundert Straßennamen überprüft. In Braunschweig steht eine Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße derzeit dagegen nicht mehr an. Zwar hatte sich im November vergangenen Jahres der Kulturausschuß des Stadtrates dafür ausgesprochen, die Entscheidung jedoch dem Bezirksrat überlassen. Dort kündigte Anfang Februar die Mehrheit aus CDU und FDP an, am Namen der vermeintlichen „Hitler-Sympathisantin“ festzuhalten, nachdem sich 90 Prozent der Anlieger für eine Beibehaltung ausgesprochen hatten. In Celle waren vom Votum des Rates zwei weitere Straßen betroffen, darunter ein nachünd einreisen, wenn sie als Touristen nicht länger als drei Monate bleiben wollen. Das entschied das Bayerische Verwaltungsgericht und folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009. Dieser hatte bestimmt, daß türkische Fernfahrer für Deutschland kein Visum brauchen, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Lastwagen eines dengewiß, da die Bundesregierung die EntscheiGerichtshofs bislang noch nicht anerkannt hat. (krk)

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