© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/11 11. März 2011

Stefan Hambura will eine Partei der polnischen Interessen in Deutschland gründen
Warschaus Mann
Martin Schmidt

Der Anwalt Stefan Hambura bewegt sich in der Grauzone zwischen juristischer Interessenvertretung und politischem Lobbyismus. Noch ist sein Bekanntheitsgrad begrenzt, doch das dürfte sich ändern, wenn die für Ende März angekündigte Gründung einer deutschen Polen-Partei in Berlin stattfindet. Deren Name steht noch nicht fest, dafür der vielleicht wichtigste Beweggrund: Die Partei sei als „politisches Instrument“ gedacht, offenbarte der 1961 im oberschlesischen Gleiwitz geborene Jurist mit deutschem Paß gegenüber der polnischen Zeitung Rzeczpospolita. Die neue Formation soll der Bekräftigung der von ihm in Gutachten dargelegten „Reparationsansprüche“ Polens aus der Zeit des Krieges beziehungsweise polnischer Entschädigungssammelklagen gegen Deutschland dienen.

Hambura gilt als maßgeblicher Vertreter der „Polnischen Treuhand“ und ist bei deutschen Jugendämtern, die mit Kinderschicksalen aus deutsch-polnischen Ehen betraut sind, als „bissiger Hund“ gefürchtet. Er forderte ein museales „Zentrum des polnischen NS-Martyriums“ in Berlin und veröffentlichte 2010 das betont deutschlandkritische „Traktat o Unii Europejskiej“.

Hambura hat sich mit dem Profil seiner Berliner Kanzlei eine lukrative berufliche Nische geschaffen, doch die eigentliche Erklärung für seine Umtriebigkeit ist wohl ein tief verinnerlichter polnischer Nationalismus. Dieser läßt ihn die Mär von der angeblich mindestens 1,5 Millionen Personen umfassenden „polnischen Minderheit“ in Deutschland erzählen, die er als Wählerreservoir der neuen Partei sieht und die er mit der Forderung nach Gleichberechtigung mit der zwischenstaatlich vereinbarten Behandlung der deutschen Volksgruppe in Polen verknüpft.

Doch während letztere im ehemaligen deutschen Osten seit Jahrhunderten tief verwurzelt ist und bis 1945 Teil der dann vertriebenen reichsdeutschen Bevölkerung war, vereinnahmt Hambura kurzerhand Hunderttausende Aussiedler als „Polen“, obwohl diese nur wegen ihres deutschen Bekenntnisses ins Land kommen durften. Tatsächlich gibt es hierzulande nur eine überaus heterogene polnische Bevölkerungsgruppe, die sich aus den Nachfahren der vor über hundert Jahren ins Ruhrgebiet zugewanderten Bergleute sowie den Arbeitseinwanderern der Nach-Wende-Ära zusammensetzt. Von einer dem geltenden Völkerrecht entsprechenden Minderheit kann nicht die Rede sein.

Dennoch fordert Hambura Sonderrechte bei der Sprach- und Kulturförderung und vor allem Finanzhilfen, die mindestens jenen jährlich 25 Millionen Euro für die Deutschen jenseits von Oder und Neiße entsprechen sollten, sowie die Befreiung von der Fünfprozenthürde. Gelänge dies, käme das einem Dammbruch gleich, der unweigerlich auch andere Einwanderer wie Türken, Araber oder Kurden auf den Plan rufen würde.

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