© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/11 01. April 2011

Gegendarstellung

In der Ausgabe Nr. 10/11 der JUNGEN FREIHEIT vom 4. März 2011 schreiben Sie auf der Seite 22 unter der Überschrift „Brachliegende Staatsknete für den Gedächtnispark“ über mich, ich hätte das volljuristische Assessorexamen gar nicht erst riskiert.

Das ist falsch. Richtig ist, daß ich dieses Examen am 4. Februar 1997 bestanden habe.

Berlin, den 21. März 2011

Rechtsanwalt Dr. Stefan König für Dr. Klaus Bästlein

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