© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  17/11 22. April 2011

Doppelte Staatsangehörigkeit
Nur ausnahmsweise
von Norbert Geis

Kürzlich evakuierte die Bundeswehr im Zuge der „Operation Pegasus“ 132 deutsche Staatsbürger aus Libyen. Dies ist ein Beispiel, wie ein Staat seiner Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern nachkommt.

Die Rechte des einzelnen gegenüber dem jeweiligen Staat, wie das Recht auf politische Teilhabe oder eben das Recht auf staatlichen Schutz, resultieren aus der Staatsbürgerschaft. Ebenso resultieren aus der Staatsbürgerschaft aber auch Pflichten, wie die Steuerpflicht oder bis vor kurzem noch die Wehrpflicht. Um seine Aufgaben erfüllen zu können, ist der Staat auf die Erfüllung dieser Bürgerpflichten angewiesen.

Würde die doppelte Staatsbürgerschaft nun von der Ausnahme zur Regel, wie es der rheinland-pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) vorschwebt, so würde dieses System aus Rechten und Pflichten unterlaufen werden. Die Staatsangehörigkeit ist ein wichtiges Ordnungs- und Identifikationsinstrument in einer globalisierten Welt. In Ausnahmefällen mag sie eine Option sein. Jedoch können dadurch Bürger erster und zweiter Klasse entstehen. Denn Träger der doppelten Staatsbürgerschaft können die Privilegien beider Staaten in Anspruch nehmen, müssen aber nicht die dazugehörigen Pflichten erfüllen.

 

Norbert Geis, CSU, ist Rechtsanwalt und seit 1987 Mitglied des Deutschen Bundestages.

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