© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  17/11 22. April 2011

Aufgeschnappt
Europäische Wahlverwandtschaften
Matthias Bäkermann

Der österreichische EU-Abgeordnete Franz Obermayr (FPÖ) hat vergangene Woche die jüngste Entscheidung über Änderungen der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedsstaaten über Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus“ für das Wahlvolk zugespitzt interpretiert: „Wenn sich zwei Homosexuelle im Flüchtlingslager Lampedusa verlieben, dann gelten sie in den Augen der Europäischen Union künftig als ‘Familie’ und sind beim Asylverfahren als solche zu behandeln.“ Außerdem könnten Asylbewerber fortan besonderen Schutz einfordern, wenn sie „Probleme aufgrund ihrer Geschlechts-identität“ hätten.

Tatsächlich hat der „Ausschuß für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres“ jetzt mit knapper Mehrheit (28 zu 22 Stimmen) den Asylgesetzgebungs-Vorschlag der EU-Kommission mit 96 Änderungsanträgen vollständig liberalisiert. „Dem Mißbrauch wird Tür und Tor geöffnet“, beklagt Obermayr, „wenn die Ausweitung des Familienbegriffs auf Onkel, Tanten, Wahlkinder und Lebensgefährte beiderlei Geschlechts“ künftig einen Asylanspruch befördern kann. Die Vorlage liegt demnächst dem Straßburger Plenum zur Abstimmung vor. Wenn dort das neue EU-Asylrecht abgenickt werden sollte, wird dann auch Berlin diese Richtlinie als „alternativlos“ umsetzen müssen.

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