© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/11 24. Juni 2011

Meldungen

Brest-Litowsk 1918: Nur ein Fetzen Papier

BERLIN. Der Friede von Brest-Litowsk zwischen dem Deutschen Reich und Lenins Regime im März 1918 gilt Zeithistorikern seit langem als Muster des Versailler Diktats vom 28. Juni 1919 – nach der Devise: die Deutschen hätten in Versailles nur geerntet, was sie in Brest säten. Solchem Vergleich beider „Diktate“ weicht der Göttinger Rechtshistoriker Jakob Schirmer aus, um den Schwerpunkt seiner Deutung auf die Vorteile zu legen, die sich aus den Brester Abmachungen für die Bolschewisten ergaben. Der „harten Bedingungen“ ungeachtet, habe dieser Friedensschluß die endgültige Etablierung der roten Herrschaft bewirkt. Allein die Sowjets, nicht die Ende 1918 besiegten Mittelmächte, zogen also daraus langfristig Nutzen (Journal Juristische Zeitgeschichte, 1-2011). Zudem triumphiere hier Lenins Völkerrechtslehre. Das sowjetische „Völkerrecht der Übergangszeit“ wertete fortan internationale Abkommen bis zum Sieg der Weltrevolution nur als machtpolitisch disponible „Fetzen Papier“, die allein dem diplomatisch-taktischen Verkehr mit dem untergangsreifen „Imperialismus“ dienten. (ob) www.degruyter.de

 

Völkerrecht: Macht- oder Rechtsordnung?

HEIDELBERG. Den „Völkerrechtsleugnern“ und -kritikern, von Machiavelli und Hobbes über Hegel bis zu Anders V. Lundstedt, Hans J. Morgenthau und der „realistischen Schule“, will Jan Wiegandt, Referendar am Berliner Kammergericht, einmal gehörig heimleuchten (Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 1-2011). Herausgekommen ist bei dieser Anfängerübung, das Verhältnis von Macht und Recht neu zu bestimmen, aber nur die altvertraute juristische Windmacherei. Denn Wiegandt versucht lediglich den Begriff der Rechtsordnung zur Bezeichnung der internationalen Machtordnung zu retten. Am pointierten Befund, etwa Lundstedts, das Völkerrecht sei nur ein Mantel zur idealistischen Verhüllung der Politik roher Gewalt, ändert das nichts. Wie Wiegandts Zusammenfassung seiner weitläufigen Erörterung einer juristischen „Urfrage“ schließlich auch kleinlaut einräumt: Wie jedes Recht sei auch das Völkerrecht nur eine bestimmte Form der Ausübung von Macht, also eine Machtordnung. Wie schon bei Hobbes nachzulesen ist. (wm) www.zaoerv.de

 

Vorlesung: Nur ein Relikt klerikaler Zeiten?

berlin. Universitäre Wissensvermittlung per Vorlesung gerät im Zuge des Bologna-Prozesses immer häufiger ins Visier einer an Effizienznormen orientierten Kritik. Wer einmal durch eine „Einführung ins Strafrecht“ oder der „Literaturgeschichte der Goethezeit“ gelangweilt wurde, dürfte Verständnis aufbringen, die Vorlesung als „Relikt aus klerikalen Zeiten“ abzuschaffen. Es gibt gute Bücher genug, um den auf viele Semesterwochen verteilten Vorlesungsstoff in konzentrierter Lektüre einzusaugen. Mit dieser Umschaltung aufs Heimstudium, so der Didaktiker Burkhard Lehmann (TU Kaiserslautern), könnte jedoch eine Entwicklung beginnen, an deren Ende die Hochschule durch das „Selbstlern-Konzept“ des Fernstudiums ersetzt werde (Deutsche Universitäts-Zeitung, 6-2011). Dann sei jede Unterstützung durch Lehrende entfallen, die nur noch Forscher wären, ausgestattet mit dem „Bildungs-TÜV-Stempel“, mit dem sie das in Bibliotheken, per Internet oder sonst „auf irgend eine Art“ Angelernte zertifizieren. (jr) www.duz.de

 

Erste Sätze

Im Anfange war es wüst und leer in der Haide.

Hermann Löns: Der Wehrwolf: Eine Bauernchronik, Jena 1910

 

Historisches Kalenderblatt

29. Juni 1866: Trotz des Siegs von Langensalza, wo 17.000 Hannoveraner knapp 10.000 Preußen am 27. Juni zum Rückzug zwangen, muß das Königreich Hannover wegen fehlenden Nachschubs nach nur 14 Tagen im Deutschen Krieg gegenüber Preußen kapitulieren.

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