© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/11 15. Juli 2011

Siebenmal mehr
Bundestag: Abgeordnete erhöhen sich ihre Bezüge
Ronald Gläser

Der Bundestag hat die Anhebung der Abgeordnetenentschädigung beschlossen (Kommentar, Seite 2). Ab 1. Januar 2012 erhalten die Abgeordneten 7.960 Euro und damit 292 mehr als bisher. Am 1. Januar 2013 steigt die Grunddiät abermals um 292 Euro auf 8.252 Euro.

Neben den Diäten erhöhen sich auch die Pensionen der Abgeordneten. Pro Parlamentsjahr erhält ein Abgeordneter 206,30 Euro zusätzlich. Das entspricht mehr als dem Siebenfachen dessen, was der deutsche Durchschnittsarbeitnehmer im gleichen Zeitraum an Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwirbt. Nur die Linkspartei stimmte gegen den Antrag zur Änderung des Parteien- und Abgeordnetengesetzes.

Die übrigen vier Fraktionen verwiesen darauf, daß die Abgeordneten wiederholt auf eine Erhöhung der Diäten verzichtet hätten und man sich lediglich an den gesetzlich vorgeschriebenen Bezugsgrößen (Gehälter von Bundesrichtern und Bürgermeistern) orientiere. Es sei geplant, eine Kommission einzusetzen, die eine Empfehlung für ein Verfahren unterbreiten soll, wie die Politikergehälter in Zukunft angehoben werden sollen. Diese Kommission soll bis zum Ende der Legislaturperiode Ergebnisse vorlegen.

Gleichzeitig wurde auch die Obergrenze der Parteienfinanzierung angehoben. Bislang erhalten alle Parteien zusammen staatliche Zuschüsse in Höhe von 133 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Betrag steigt auf 150,8 Millionen Euro im Jahr 2012. Später soll die Obergrenze regelmäßig heraufgesetzt werden.

Die Erhöhung nützt aber vor allem den großen im Bundestag vertretenen Parteien. In einer Modellrechnung der Piratenpartei verlieren mehrere kleine Parteien über 15 Prozent ihrer staatlichen Zuschüsse, darunter die Piratenpartei selbst. Die anderen Hauptleidtragenden sind die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Freien Wähler und Pro NRW.

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