© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/11 / 16. September 2011

Kein Hort des Rechts
Urteil zur Euro-Rettung: Karlsruhe hat zum Schaden Deutschlands entschieden
Karl A. Schachtschneider

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Griechenlandhilfe und den vorläufigen Rettungsschirm zurückgewiesen. Es hat den Staatsstreich nicht abgewehrt, aber die Euro-Rettungspolitik auch nicht ins Recht gesetzt. Es hat vielmehr den Bürgern den gebotenen Rechtsschutz weitestgehend verweigert (siehe Seite 12).

Karlsruhe hat den Antrag, die Verordnung der Union zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 11. Mai 2010 für in Deutschland unanwendbar zu erklären, überhaupt nicht beschieden. Diese zu Unrecht auf eine im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthaltene Nothilferegelung für Katastrophenfälle gestützte Verordnung verletzt kraß das Bail-out-Verbot, aber auch die Regelungen zur Haushaltsdisziplinierung. Der mittelbare Erwerb von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank ist nicht als beschwerdefähiger Hoheitsakt eingestuft worden. Das sind alles „ausbrechende Rechtsakte“, gegen die das Maastricht-Urteil von 1993 Rechtsschutz zugesagt hatte, den es im Lissabon-Urteil sogar im Leitsatz 4 bestätigt und verstärkt hat. Kernfragen des Rettungsunrechts sind dadurch verfahrenswidrig unerörtert geblieben.

Der versteckte Hinweis des Gerichts auf den Europäischen Gerichtshof, nämlich die „Anwendbarkeit (der Unionsakte) in Deutschland“ könne anderweitig überprüft werden, gibt den Bürgern keinen Rechtsschutz. Die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten werden gegen ihren Umsturz nicht zu Gericht ziehen. Das Gericht hat lediglich eine Verletzung des minimierten Rechts auf Demokratie durch die angegriffenen deutschen Gesetze geprüft. Es hat dem Parlament fast unbegrenzten Rettungsspielraum zugestanden. Es läßt nur einen „völkervertraglichen Mechanismus“ nicht zu, der Deutschland zu Zahlungen in großem Umfang verpflichtet, die allein von „Willensentscheidungen anderer Staaten“, ausgelöst werden, die mit „schwerkalkulierbaren Folgwirkungen verbunden sind“. Das schließt Euro-Bonds aus und erschwert Regelungen im permanenten Schutzmechanismus ESM. Das ist ein für die Finanzmärkte ärgerlicher Erfolg der Beschwerden. Aber: Die weitestgehend abhängigen Abgeordneten stimmen im Zweifel jeder in der EU abgesprochenen Politik zu. Das Wohl des deutschen Volkes ist Nebensache. Das Gericht läßt zudem die Zustimmung des Haushaltsausschusses zu den Vollzugsmaßnahmen der Eurorettung genügen. Das wertet demokratiewidrig den Ausschuß zu einem Verfassungsorgan auf. Die Kanzlermehrheit wird dabei irrelevant.

Karlsruhe überantwortet wieder mit überzogener Zurückhaltung vor allem bei der Einschätzung wirtschaftlicher Gegebenheiten, zumal „der Wahrscheinlichkeit für Gewährleistungen einstehen zu müssen“ (was unausweichlich ist), der Legislative und Exekutive die schicksalhafte Europolitik. Es ist aber verpflichtet, der Politik zumindest die im Grundgesetz definierte Verfassungsidentität entgegenzuhalten, also die demokratische, rechtsstaatliche und soziale Ordnung. Das schließt die wirtschaftliche und politische Stabilität ein. Diese wird durch die Europolitik ruiniert, schlimmer noch, die Euro-Rettungspolitik mißachtet das Staatsprinzip und entwickelt entgegen dem Grundgesetz (Artikel 146) einen Unionsstaat, der eines neuen Verfassungsgesetzes bedarf, das die Deutschen sich nur kraft eines Referendums geben können, wie das Lissabon-Urteil klargestellt hat.

„Die europäische Integration bindet Deutschland“ keineswegs, wie das Gericht meint „auch finanzpolitisch“, so daß „selbst dann, wenn solche Bindungen erheblichen Umfang annehmen, das Budgetrecht nicht in einer mit dem Wahlrecht rügefähigen Weise verletzt“ wird. Richtig ist, daß die Haftung für die Schulden anderer Euro-Staaten ausdrücklich verboten ist. Das ist ein Konstruktionsprinzip der Währungsunion. Das Gericht lehnt den demokratischen Anspruch auf Rechtmäßigkeitskontrolle der Politik, zumindest am Kern der Verfassung, weiterhin ab.

Mit seinem aktuellen Urteil geht das Bundesverfassungsgericht explizit so weit, den Deutschen schmerzlichste Opfer zuzumuten, wenn die Refinanzierung der Hilfen für fremde Staaten dies erfordert. Auf die immense Steigerung der Staatsschulden geht das Gericht nicht ein, auch nicht wirklich auf die Mißachtung der Schuldenbremse. Erst wenn „die Kaufkraft des Euro in erheblichem Umfang“ „objektiv beeinträchtigt“ werden sollte, „in Grenzfällen einer evidenten Minderung des Geltwertes durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt“, komme eine Kontrolle anhand der „Eigentumsgarantie“ in Betracht. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon lange zu dem Staatsorgan entwickelt, das den Parteienstaat gegen dessen Untertanen in Schutz nimmt. Es ist nicht mehr der Hort des Rechts, dessen Entscheidungen Widerstand erübrigen. Was können die Bürger anderes erwarten als derart apologetische Urteile? Das Urteil vom 7. September 2011 ist ein weiterer Schritt in den Unrechtsstaat. Jetzt werden die ökonomischen Gesetze in ihrer Unerbittlichkeit den Schaden für Deutschland und Europa immens vergrößern.

 

Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider klagte mit vier anderen Professoren gegen die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm.

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