© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/11 / 30. September 2011

Meldungen

Schweiz: SVP fordert schnellere Asylverfahren

BERN. Die Schweizerische Volkspartei will die Asylverfahren beschleunigen. Dazu müsse das 2006 verschärfte Asylgesetz endlich konsequent umgesetzt werden, heißt es in einem Positionspapier der Partei. In der Nach-Blocher-Ära hat sich die Zahl der Asylgesuche wieder verdoppelt. Nach Angaben der Partei sind 2011 voraussichtlich 20.000 Gesuche zu verzeichnen. Die Nationalrätin Andrea Geissbühler beklagte das kriminelle Verhalten vieler Asylbewerber, die gegen die Gesetze verstießen, ohne einschneidende Maßnahmen befürchten zu müssen. So hätten Asylbewerber aus Nigeria in Sankt Gallen Polizisten angegriffen und verletzt. „In vielen Asylbewerberzentren herrscht reger Drogenhandel“, mahnte Geissbühler. Die SVP-Politikerin forderte, Schlupflöcher für Drittstaatseinwanderer zu schließen, Asylgesuche innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten und Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern abzuschließen. (cs)

 

Frankreich verurteilt erstmals Verschleierte

PARIS. Gut fünf Monate nach Einführung des französischen Burka-Verbots hat ein Gericht zum ersten Mal zwei Frauen wegen des öffentlichen Tragens der Ganzkörperverschleierung verurteilt. Das Gericht belegte beide mit einer Geldstrafe von 80 und 120 Euro. Die Frauen waren im Mai vollverschleiert auf einer Veranstaltung des konservativen Politikers Jean-François Copé erschienen. Der Anwalt der beiden Frauen, Gilles Devers, kündigte an, gegen die Entscheidung notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Unterdessen teilte die Organisation „Rühr meine Verfassung nicht an“ mit, sie werde für alle Geldstrafen für Frauen aufkommen, die wegen islamischer Verschleierung verurteilt würden. Zudem will die Organisation die Kandidatur der Niqab-Trägerin Kenza Drider für die französischen Präsidentschaftswahlen unterstützen. (ho)

 

England: Nigerianischer Sexualtäter darf bleiben

LONDON Der Vergewaltiger einer 13jährigen darf nicht in seine Heimat Nigeria abgeschoben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Präzedenzfall. Zur Begründung hieß es, der heute 24 Jahre alte Akindoyin Akinshipe habe „soziale Bindungen“ zu Großbritannien, die geschützt werden müssen. Vor elf Jahren folgte Akinshipe seiner Mutter nach Großbritannien, 2002 mußte er im Alter von 15 Jahren eine vierjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einer Jugendbesserungsanstalt antreten. Nach vorzeitiger Entlassung tobte ein Rechtsstreit um seine Abschiebung, bis das Innenministerium im September 2010 die Ausweisung Akinshipes beschloß. (FA)

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