© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  41/11 / 07. Oktober 2011

Niederlande streichen Sprachtest für türkische Ehegatten
Vollkommen verzichtbar
Fabian Schmidt-Ahmad

Wer steht höher? Die Souveränität der europäischen Völker und ihrer Gesetze oder die der Europäischen Union? Geht es nach letzterer, ist dieser neuzeitliche Investiturstreit schon längst entschieden. In Erinnerung geblieben ist das sogenannte Soysal-Urteil (JF 44/10) vor zwei Jahren, mit dem der Europäische Gerichtshof die deutsche Visumpflicht für Türken faktisch aushebelte. Begründet wurde dies mit dem Assoziationsabkommen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, welches vor dreißig Jahren der Türkei Garantien gab, die schon damals fern jeglicher Realität standen.

Mit eben dieser Begründung haben EU-Advokaten nun ein weiteres Ärgernis aus dem Weg geräumt. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die niederländische Regierung ihre sowieso schon bescheidene Anforderung für den Ehegattennachzug aufgehoben. Künftig können also Türken ihren Ehepartner in die Niederlande holen, ohne daß dieser wenigstens rudimentäre Sprachkenntnisse nachweisen muß. In Deutschland haben sich Humanisten dieses Urteil bereits zu eigen gemacht und fordern das Verbot des deutschen Pendants. Und übersehen geflissentlich das Nächstliegende: Wer eine Familie gründen will, im übrigen aber auf die europäische Kultur sowie die Sprache seines Gastlandes verzichten möchte, kann das gerne tun – in der Türkei. Denn wir wiederum können auch auf so jemanden verzichten.

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