© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/11 / 14. Oktober 2011

Meldungen

FPÖ klagt gegen Euro-Rettungsschirm

WIEN. Die FPÖ hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Beteiligung Österreichs am EuroRettungsschirm eingereicht. Da österreichisches Steuergeld an finanzmarode Staaten und die dahinterstehenden Gläubiger, also die Banken und Spekulanten, transferiert werde, sei jeder einzelne Österreicher geschädigt, begründete der FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die Klage. Strache sieht vor allem die EU-Kompetenzen überschritten. „Die FPÖ wird nichts unversucht lassen, um Österreichs Beteiligung an diesem Hasardspiel zu verhindern beziehungsweise rückgängig zu machen“, bekräftigte der Oppositionsführer seine Kritik am Rettungsschirm. Der Gerichtshof hat die Beschwerde unterdessen registriert und bekanntgegeben, daß sich die Richter mit dem Fall befassen werden. (cs)

 

Ex-Regierungschefin Timoschenko verurteilt

KIEW. Die ehemalige ukrainische Regierungschefin Julia Timoschenko ist wegen Amtsmißbrauch zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand Timoschenko für schuldig, 2009 zum Schaden der Ukraine mit Rußland Gaslieferungen vereinbart zu haben. Es folgte beim Strafmaß den Vorgaben der Staatsanwaltschaft. Danach darf die 1960 geborene Politikerin drei Jahre nach ihrer Entlassung keine politischen Ämter mehr bekleiden und muß 137 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Timoschenko sprach von einem politischen Tribunal des jetzigen Präsidenten Viktor Janukowitsch. Das Urteil erinnere sie an die stalinistischen Schauprozesse der dreißiger Jahre. Timoschenko kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen. Die EU hatte der ukrainischen Regierung im Falle einer Verurteilung Sanktionen angedroht. (cs)

 

Belgien: Gericht bestätigt Burka-Verbot

BRÜSSEL. Der belgische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage zweier muslimischer Frauen gegen das Burkaverbot abgewiesen. Dem höchsten belgischen Gericht zufolge gebe es letztlich keine Beweise dafür, daß das Gesetz die Muslima diskriminiere. Seit Juli dieses Jahres steht das Tragen von Kleidungsstücken, die „ganz oder größtenteils“ das Gesicht verschleiern, in Belgien unter Strafe. Begründet wurde das Verbot vor allem mit Hinweis auf die Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße (cirka 140 Euro) oder eine Haftstrafe von bis zu sieben Tagen. Belgien ist damit nach Frankreich das zweite EU-Land mit einem Burkaverbot. Bereits im September hatte ein Gericht in Frankreich erstmals zwei Frauen wegen des öffentlichen Tragens der Ganzkörperverschleierung zu Geldstrafen in Höhe von 80 und 120 Euro verurteilt. (ctw)

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