© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/11 / 04. November 2011
Karlsruhe stoppt Sondergremium des Bundestages Das Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes hat einen neunköpfigen Haushaltsunterausschuß ermächtigt, den Vollzugsmaßnahmen der Euro-Rettung „in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit“ zur Finanzierung fremder Staatshaushalte zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil vom 7. September 2011 mehr als bedenklich diese Entscheidungen dem Haushaltsausschuß überantwortet, aber die Selbstentmachtung des Parlaments durch den Unterausschuß ging ihm dann doch zu weit. Es hat die Überantwortung der Parlamentsbefugnisse an das „neue Gremium“ vorerst unterbunden. Den Organstreit haben zwei SPD-Abgeordnete angestrengt, die vorher gehorsam dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt hatten. Das große Staatsunrecht dieser Finanzausgleichspolitik in der Euro-Zone zu Lasten Deutschlands, deren Risiko, zumal das der Zinsen, auf dem jüngsten Euro-Gipfel verfünffacht worden ist, hat unser höchstes Gericht nicht auszusprechen für opportun gehalten. Die einstweilige Anordnung vom Freitag ist kleinste Münze. Auch vom Bundestagsplenum ist im übrigen keine dem Gemeinwohl verpflichtete Politik mehr zu erwarten.
Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider war Kläger gegen den Euro-Rettungsschirm. |