© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/11 / 11. November 2011

Meldungen

„Mehr ausländische Jugendliche einstellen“ 

Berlin. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), hat die Arbeitgeber aufgefordert, mehr Jugendliche ausländischer Herkunft einzustellen. Diese verfügten über Qualifikationen und kulturelle Erfahrungen, die künftig immer wichtiger würden, sagte Böhmer. Angesichts des demographischen Wandels sollten Betriebe verstärkt auf die „Potentiale der Migranten“ setzen, mahnte sie. Damit sicherten die Unternehmen auch ihren Fachkräftenachwuchs und „leisten zugleich einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land“. Böhmer berief sich dabei auf die Ausbildungsbilanz der vergangenen Jahre. Demnach hätten junge Zuwanderer bei der Bildung gegenüber ihren deutschen Altersgenossen Boden gutgemacht. „Die neue Schwerpunktsetzung, verstärkt Jugendliche aus Zuwandererfamilien in den Blick zu nehmen, hat sich bewährt.“ Gerade weil Zuwanderer die Schulen doppelt so häufig ohne Schulabschluß verließen, müßten sie weiter gefördert werden. (ho)

 

Gericht schützt Namen von Stasi-Mitarbeitern

POTSDAM. Brandenburg darf weiterhin die Namen von Richtern und Staatsanwälten verheimlichen, bei denen der Verdacht auf Zusammenarbeit mit der DDR-Staatssicherheit besteht. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche entschieden. Das Gericht stärkte damit Justizminister Volkmar Schöneburg den Rücken. Der Linkspartei-Politiker hatte sich geweigert, die Identität von dreizehn Richtern und einem Staatsanwalt zu enthüllen. Zunächst hieß es, daß lediglich drei Richter mit der Stasi zusammengearbeitet hätten. Nach monatelanger Recherche mußte Schöneburg die Zahl deutlich nach oben korrigieren. Demnach besitzen rund 150 Justizbeamte eine Stasi-Vergangenheit. Eine generelle Stasi-Überprüfung lehnte Schöneburg mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht ab. Eine Enttarnung hätte „wegen der zu erwartenden Breitenwirkung erhebliche negative Folgen“ für die Betroffenen, heißt es in der Urteilsbegründung. (FA)

 

Experten geben grünes Licht für Pfefferspray

Berlin.  Der Einsatz von sogenanntem Pfefferspray durch die Polizei stößt bei Experten nicht generell auf Ablehnung. Dies ist das Ergebnis einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages. Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert, verwies darauf, daß man „zwischen Schußwaffe und Schlagstock“ kein anderes Mittel als Pfefferspray habe. Joachim Rahmann von der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International riet dagegen zu „extremer Zurückhaltung“ beim Pfefferspray-Einsatz gegenüber Menschengruppen. Seine Verwendung sei durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beschränkt. (ms)

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen