© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  50/11 / 09. Dezember 2011

Innenminister wollen NPD verbieten lassen
Ein falsches Zeichen
Günter Bertram

Ist es allein das Risiko, in Karlsruhe erneut zu scheitern, das gegen einen Antrag, die NPD zu verbieten, spricht? Es ist wohl kleiner als vermutet: Die drei Richter, die 2003 wegen der eingeschleusten V-Männer gegen eine Senatsmehrheit die Verfahrenseinstellung erzwangen, sind pensioniert; der politische Druck auf das Bundesverfassungsgericht, jetzt endlich ein „richtiges Zeichen“ zu setzen, ist enorm. Daß er wirken kann, hat der Senat mit seinem „Wunsiedel-Beschluß“ vom Herbst 2009 augenfällig gemacht. Taktik aber sollte zurücktreten hinter die Frage, was ein freiheitliches demokratisches Gemeinwesen uns wert ist, dessen Wesen im Kampf der Meinungen, nicht in deren Unterdrückung liegt.

Der Staat selbst hatte deshalb das KPD-Verbot von 1956 wieder aufgehoben, indem er einer DKP zum Leben verhalf, die Verfassungsrichter hatten der PDS 1990 durch Befreiung von der Fünfprozentklausel ihre Wege in den Kampfplatz der Demokratie gebahnt. Erlauben die Mordtaten neonazistischer Gruppen es jetzt, an die „rechte“ NPD ganz andere Maßstäbe zu legen? Schwerlich, denn für Verbrechen gilt das Strafrecht, und wenn es hier leer läuft, liegt dies offenbar an einem skandalösen Behördenversagen.

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg

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