© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/12 13. Januar 2012

Meldungen

„Freitag“: Augstein wirft seine Herausgeber raus

DRESDEN. Der Verleger Jakob Augstein hat alle vier Herausgeber der linken Wochenzeitung Freitag, darunter neben dem Ex-Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer die DDR-Schriftstellerin Daniela Dahn, entlassen. In einem von den Empfängern empört aufgenommenen Brief dankte er den Herausgebern der für ihre Arbeit. Das Gremium habe sich jedoch „überlebt“, so der Sohn des Spiegel-Gründers. Die Berliner Zeitung berichtet, Dahn und Augstein hätten sich wegen eines Gaddafi-freundlichen Artikels gestritten, dessen Veröffentlichung Augstein im vergangenen Sommer unterbunden habe. (rg)

 

„Wall Street Journal“ mit deutscher Onlineausgabe

FRANKFURT. Das Wall Street Journal hat am Dienstag seinen lange erwarteten deutschen Nachrichtendienst wsj.de gestartet. Zehn Journalisten arbeiten vorwiegend Wirtschaftsnachrichten aus dem englischsprachigen Korrespondentennetzwerk des Wall Street Journals speziell für den deutschen Markt auf. Der Dienst tritt in direkte Konkurrenz zu den Onlineangeboten von Handelsblatt und Financial Times Deutschland. Das Wall Street Journal gilt als publizistisches Flaggschiff von Rupert Murdochs News Corp, zu der unter anderem BSkyB, London Times und Foxnews gehören. Bislang war der angloamerikanische Medienmogul stets mit Experimenten im deutschsprachigen Raum gescheitert. Die neuerliche Expansion mit dem Wall Street Journal stellt einen neuen Versuch dar, dauerhaft auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. (rg)

 

Blogger wegen seiner Twitter-Folger verklagt

Mount Pleasant. Die Firma Phonedog Media hat ihren früheren Angestellten Noah Kravitz wegen seines Twitterkontos verklagt. Kravitz hat unter dem Namen @Phonedog regelmäßig 17.000 Personen mit Informationen versorgt. Nachdem er seinen Arbeitsplatz gewechselt hatte, nannte er sich in @noahkravitz um und verbreitete nun andere Informationen. Phonedog Media verlangt nun 260.000 US-Dollar Kompensation für die Fremdnutzung „ihrer“ Kundendatenbank. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet, weil soziale Netzwerke und deren wirtschaftliche Nutzbarmachung bislang eine rechtliche Grauzone darstellen. (rg)