© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/12 10. Februar 2012

Minister für teilweise Zulassung der Scharia in Deutschland
Ein bißchen schwanger?
Fabian Schmidt-Ahmad

Es sind immer wieder die größten Apologeten des Multikulturalismus, die sich als unfähig erweisen, etwas über ihre kulturelle Befangenheit hinaus zu verstehen. Zu ihnen gehört zweifelsohne der sozialdemokratische Justizminister von Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff. Er sorgte jetzt mit seinem Vorschlag für Aufsehen, das islamische Recht – die Scharia – ins deutsche Zivilrecht einzuführen.

Wie Schiedsgerichte im Handel oder Sport sollen künftig islamische Rechtskundige Geld-, Scheidungs- oder Erbschaftsangelegenheiten regeln. Warum auch nicht, gehört doch der Islam zu unserer kunterbunten Republik? Ganz bunt will es der Sozialdemokrat nicht treiben. „Steinzeit werden wir nicht tolerieren“, versprach Hartloff. „Steinigen ist menschenrechtsunwürdig.“

Warum so intolerant? Der Jurist hätte einfach sagen können, daß die Scharia völlig unvereinbar mit deutschem Recht ist – und es dabei belassen können. Denn unsere schon vor Jahrhunderten entwickelte Ausdifferenzierung kennt die in einer rein monotheistischen Umgebung entstandene Scharia nicht. Hier sind religiöses Gebot und menschliches Gesetz, Straf- und Zivilrecht untrennbar verwoben. Die Idee, ein solches Rechtswesen nur in Teilen einzuführen, gleicht dem Mädchen, das versichert, nur ein wenig schwanger zu sein. Gewiß, am Anfang sieht man noch nichts. Nur Schiedsgerichte.

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