© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/12 17. Februar 2012

Justizministerium stoppt Acta-Ratifizierung
Zum Schutz der Grundrechte
Jörg Fischer

Trotz Kälte protestierten am Wochenende wieder Zehntausende gegen Acta – das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen. Der Vertrag diene dem Schutz vor Marken- und Produktfälschungen behaupten seine Befürworter. Doch Produktionsländer wie China, Indien, Pakistan, die Türkei oder Vietnam gehören gar nicht zu den Unterzeichnern. Ohnehin geht es nicht um nachgemachte Autoersatzteile oder Turnschuhe – dagegen hat der Zoll genügend Handhabe. Die Acta-Initiatoren (strauchelnde Medienkonzerne aus Amerika und Japan) wollen ihr sterbendes Geschäftsmodell (den Verkauf von Tageszeitungen, Musik und Filmen) mit juristischer Brachialgewalt retten.

Der Acta-Teil über die „Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum in der digitalen Welt“ würde Internetanbieter zur Überwachung und Zensur ihrer Netzwerke und zur Offenlegung persönlicher Daten verpflichten. Nur um einzelne „Raubkopierer“ zu verfolgen, müßte der Datenverkehr aller protokolliert werden – mit unabsehbaren Nebenwirkungen. Durch Acta würden die Interessen der Rechteinhaber über Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit gestellt. Acta verhindert auch Innovationen – kleine Anbieter können sich den Rechtsstreit mit Mediengiganten nicht leisten. Acta betrachtet Internetnutzer als potentielle Kriminelle – das ist wirklich kriminell. Die Bundesjustizministerin hat zu Recht die Notbremse gezogen.

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