© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  10/12 02. März 2012

Meldungen

Kostenloses E-Book führt zu Abmahnung

BERLIN. Der Berlin Story Verlag ist wegen eines angebotenen E-Books abgemahnt worden. Der Verlag hatte für das Buch keinen Preis festgelegt, sondern Kunden gebeten, bei Gefallen einen Betrag ihrer Wahl zu überweisen – eine unübliche, aber vielversprechende Methode, mit der unter Umständen trotz der Gratiskultur im Internet Geld verdient werden kann. Zeitungen wie die taz setzen bereits auf Flattr, das freiwillige Internet-Bezahlmodell. Dieses verstößt jedoch gegen die Buchpreisbindung. Berlin Story mußte das Angebot zurücknehmen. (rg)

 

Lebensschützer werfen Facebook Zensur vor

Silicon Valley. Amerikanische Lebensschützer haben Facebook wegen unausgewogener Zensurmaßnamen kritisiert. Anlaß war eine Fotomontage der populären Bilderserie „What they think I do“. Darin hatten zwei Lebensschützer einen Abtreibungsarzt vorgestellt. Das letzte Bild zeigte einen acht Wochen alten, toten Fötus nach dem Eingriff. Das Bild wurde in kurzer Zeit Tausende Male geteilt, bis es von Facebook entfernt wurde. Wenige Wochen zuvor hatte Facebook das Profil einer Abtreibungsärztin gesperrt, die darin eine Anleitung für selbst durchzuführende Abtreibungen gegeben hatte. Diese Zensurmaßname wurde später rückgängig gemacht. Facebook entschuldigte sich sogar bei der Ärztin. Die Abtreibungsgegner hingegen warten nach wie vor auf ein Ende der Sperre. (rg)

 

Associated Press verklagt Mediendienst Meltwater

NEW YORK. Die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat Klage gegen den norwegischen Medienbeobachtungsdienst Meltwater eingereicht. AP wirft Meltwater massive Verstöße gegen das Urheberrecht vor. Meltwater stellt zahlenden Kunden Artikel aus 162.000 Quellen zur Verfügung. AP nennt diese Internetversion des klassischen Ausschneidedienstes „parasitär“, da Meltwater nichts dafür bezahlt. Es gab auch in Deutschland Versuche von Verlagen, gegen kommerzielle Anbieter dieser Art vorzugehen. Am spektakulärsten war die Klage der FAZ und der SZ gegen den Herausgeber des Nachrichtendienstes Perlentaucher, der täglich eine Zusammenstellung der wichtigsten Feuilletonartikel per E-Mail kostenlos verschickt. (rg)

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