© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/12 23. März 2012

Meldungen

Farbanschlag auf  Panzermuseum

Munster. Mutmaßliche Linksextremisten haben in der vergangenen Woche einen Farbanschlag auf das Deutsche Panzermuseum in Munster verübt. Dabei wurde ein Kampfpanzer Leopard mit rosa Farbe beschmiert. Das Museum geht von einem politischen Hintergrund der Tat aus. Im Internet bekannte sich mittlerweile eine „Rosa Tank Gang“ zu dem Anschlag. Gründe für die Aktion seien „die kriegerischen und wirtschaftlich motivierten Einsätze der Bundeswehr im Ausland“. Die Museumsführung reagierte mit Unverständnis und verwies darauf, daß sich das Technikmuseum zu einer Ausstellung wandele, in dem Militärgeschichte kritisch und modern beleuchtet werde. „Daß jemand ausgerechnet jetzt und gerade diesen Weg der Kritik gewählt hat, sagt uns, daß unsere Entwicklungen noch nicht bei allen Kritikern angekommen sind“, sagte die Museumssprecherin Julia Engau. Das sei zwar schade, bedeutet aber nur, die Bemühungen noch zu verstärken und sich noch mehr der Kritik zu stellen. (nw/ms)

 

Urteil: Kein Geld für  Jugendorganisationen

BERLIN. Die finanzielle Unterstützung von parteinahen Jugendorganisationen aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums ist rechtswidrig. Dies hat in der vergangenen Woche das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Klage der Linksjugend „Solid“ abgewiesen. Diese war vor Gericht gezogen, nachdem die Bundesregierung sie von der Förderung ausgeschlossen hatte. Die Jugendorganisationen von Union und SPD hatten dagegen allein 2006 jeweils 300.000 Euro erhalten. Der Nachwuchs der Liberalen und Grünen je 100.000 Euro. Die Richter urteilten nun, es gebe keine ausreichende gesetzliche Grundlage für Zahlungen in diesem Umfang. Bei parteinahen Organisationen reiche ein einfaches Haushaltsgesetz des Bundes nicht aus. (ho)

 

Grüne kämpfen  gegen „Vorurteile“

Berlin. Die Grünen haben eine konsequentere Verfolgung von sogenannten „vorurteilsmotivierten Straftaten“ gefordert. Straftaten, die sich gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen Herkunft, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschauung, Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status richteten, seien zutiefst verwerflich, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion. Bei Delikten, die durch „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ motiviert seien, müsse künftig generell das besondere öffentliche Interesse bejaht werden, damit die Staatsanwaltschaft auch ohne Anzeige des Opfers ermitteln könne. Zudem müsse per Gesetz festgelegt werden, welche Gruppen etwa aufgrund ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts oder ihrer Weltanschauung unter den Schutz des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) fallen. (krk)

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