© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/12 30. März 2012

Selbständige sollen künftig für die Rente vorsorgen müssen
Ein richtiger Schritt
Markus Brandstetter

In Deutschland sind zur Zeit 40 Millionen Menschen erwerbstätig. 35 Millionen davon stehen in einem abhängigen Arbeitsverhältnis, der Rest ist selbständig. Zukünftig soll für sie flächendeckend dasselbe gelten, was für die Arbeiter und Angestellten seit 120 Jahren Pflicht ist: das Einzahlen in eine Rentenversicherung.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will ab 2013 alle Selbständigen dazu verpflichten, für ihr Einkommen im Alter vorzusorgen. Wer älter als 30 und jünger als 50 ist, muß zukünftig nachweisen, daß er oder sie „Beiträge zu Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen zahlt oder über entsprechendes Vermögen (einschließlich Immobilienvermögen) verfügt, das eine Basisabsicherung sicherstellen kann.“ Selbständige, die nicht privat abgesichert sind, sollen gezwungen werden, in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzuzahlen. Für welche Art der Vorsorge sich der Selbständige entscheidet, ist seine Sache – und das ist schon einmal gut so. Versicherer und Finanzinstitute bieten eine Fülle von privaten Rentenversicherungen (RV) an. Die Lebensversicherung gibt es weiter, aber auch fondsgebundene RV (meist kombiniert mit einer Berufsunfähigkeits- und einer Risikoversicherung für den Todesfall) gibt es am Markt zuhauf – vorausgesetzt, man vertraut trotz Euro- und Finanzkrise weiter den Banken und Assekuranzen.

Ist diese Initiative der Ministerin jetzt gut – oder nur gut gemeint? Das Ziel der Gesetzesvorlage ist klar: Selbständige sollen nicht zu Hartz IV-Rentnern werden und den Sozialkassen auf der Tasche liegen. Das allein ist schon einmal hilfreich. Auch gut sind die großzügigen Übergangsfristen und die geplanten Ausnahmen für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind. Das Beste an den Plänen der CDU-Ministerin ist die Tatsache, daß die Selbständigen verschiedene Wahlmöglichkeiten haben und eben nicht in toto gezwungen werden, in die GRV einzuzahlen.

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