© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 15/12 06. April 2012 Meldungen Opposition kritisiert Piratenbekämpfung Berlin. In der SPD regt sich
Widerstand gegen die geplante Ausweitung des Anti-Piraten-Einsatzes am Horn von
Afrika
Kabinett schränkt Kronzeugenregelung ein Berlin. Das Bundeskabinett hat sich darauf geeinigt, die Kronzeugenregelung einzuschränken. Demnach kann ein Täter, der zur Aufklärung einer anderen Tat beiträgt, nur noch bedingt auf einen Strafnachlaß hoffen. Künftig muß nach Angaben des Bundesjustizministeriums ein Zusammenhang zwischen beiden Taten bestehen. Die Straferleichterung werde damit auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Kronzeugenregelung war 2009 von der Großen Koalition wieder eingeführt worden. (ms)
Untersuchungsausschuß für Gedenkstätten Berlin. Der Untersuchungsausschuß des Bundestages zur Zwickauer Terrorzelle setzt sich dafür ein, den Opfern der Mordserie in ihren Wohnorten Gedenkstätten zu errichten. Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuß, Clemens Binninger (CDU), kündigte am Mittwoch in Berlin an, daß die Mitglieder des Ausschusses mit einem gemeinsamen Brief an die Bürgermeister der betreffenden Tatort-Städte für das Vorhaben werben wollen. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und die Hinterbliebenen, Barbara John, hatte vorgeschlagen, an den Tatorten mit Gedenktafeln an die Ermordeten zu erinnern. John hatte Anfang März vor dem Untersuchungsausschuß berichtet, daß sich viele Hinterbliebene einen solchen Gedenkort wünschten, um die Erinnerung an die Opfer im kollektiven Gedächtnis zu verankern. Bislang erinnert lediglich eine Gedenktafel in Heilbronn an die 2007 ermordete Polizistin Michéle Kiesewetter. (ms)
NPD-Verbot: Friedrich warnt vor Eile Düsseldorf. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat in der Diskussion um ein NPD-Verbot von Schnellschüssen abgeraten. „Ich warne vor jedem populistischen Schnellschuß, weil der genauso ausgehen würde wie das mißglückte Verfahren 2003“, sagte Friedrich in der vergangenen Woche der Rheinischen Post. „Wir brauchen jetzt eine solide juristische Prüfung mit dem Ziel, die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD gegen die Verfassung belegen zu können“, forderte er mit Verweis auf die „hohen Hürden“ des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. (ms) |