© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/12 25. Mai 2012 Meldungen Wehrmachtsjustiz nicht zwangsläufig Unrecht Leipzig. Einem Wehrmachtsrichter, der an einem
Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten tätig war, kann nicht grundsätzlich
unterstellt werden, er habe gegen die Menschlichkeit oder die
Rechtsstaatlichkeit verstoßen und dem nationalsozialistischen Regime erheblichen
Vorschub geleistet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Nachfahren eines ehemaligen Wehrmachtsrichters, der in Norwegen eingesetzt
wurde, hatten vom Land Berlin Ausgleichszahlungen für den 1949 in der
Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Besitz gefordert. Das Land hatte dies
mit der Begründung abgelehnt, der Mann habe als Richter dem
nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. Die Richter
verwiesen nun jedoch darauf, daß keine Einzelheiten der Amtsführung des Mannes
bekannt seien. Andererseits könne weder „aus zeitgeschichtlichem
Erfahrungswissen“ noch aus allgemein zugänglichen Quellen abgeleitet werden, daß
grundsätzlich jeder Richter an einem Feldgericht gegen die vorgegebenen
natürlichen Rechte des Einzelnen verstoßen habe oder die Ziele des
Nationalsozialismus „in erheblicher Weise“ gefördert habe. Vielmehr sei der
Forschung zu entnehmen, daß bei aller Perversion der Rechtsordnung eine
Minderheit der Wehrmachtsrichter bestrebt gewesen sei,
Rohrbomben entpuppen sich als Nebelsätze Berlin. Bei den auf der sogenannten Revolutionären 1.-Mai-Demonstration in Berlin gefundenen Gegenständen handelte es sich doch nicht um Rohrbombem (JF 21/12). Die amtierende Berliner Polizeipräsidentin Margarete Koppers sprach am Montag vor dem Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von einem nicht explosionsfähigen „pyrotechnischen Nebelsatz“. Gleichzeitig räumte sie Fehler in der Informationspolitik ein. Erstmals sei der Schnelltest bei der chemischen Analyse nicht richtig gewesen. Dies habe zur falschen Einschätzung der Gefährlichkeit geführt. (ms)
Polizei versetzt Pro-NRW-Mitglied Berlin. Der Aachener Polizeipräsident Klaus Oelze hat den Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm vom Dienst suspendiert, weil dieser Funktionär der Bürgerbewegung Pro NRW ist. Palm stehe im Verdacht, „in seiner Eigenschaft und im Auftreten als Kreis- und stellvertretender Landesvorsitzender der Partei Pro NRW gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen zu haben“, hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Pro NRW gelte als rechtsextrem und sei laut Verfassungsschutzbericht verfassungsfeindlich. Was genau Palm vorgeworfen wird, wollte die Polizei auf Nachfrage der JF nicht angeben. Der Polizeihauptkommissar war bereits vor knapp zwei Jahren versetzt worden, nachdem er zum Kreisvorsitzenden gewählt worden war. (krk) |