© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/12 13. Juli 2012

Sorgerechtsreform zugunsten lediger Väter
Fast alles beim alten
Ellen Kositza

Daß die aktuelle Sorgerechtsreform heftig debattiert wird, zeigt, wie heiß es hergeht im Geschlechterkampf. Der ledigen Mutter (im Osten Deutschlands sind dies knapp 60 Prozent, doch der Westen holt zügig auf) wird weiterhin automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Neu ist, daß der Vater unbürokratisch die Mitsorge beantragen kann. Praktisch für Paare, die ohnehin zusammenbleiben wollen. Dem Antrag kann die Mutter widersprechen; nur völlig unbegründete Eingaben („war doch nur eine Nacht“) werden nicht angenommen.

Insofern bleibt alles beim Alten. Frauen können Machtspielchen treiben, Männer können sich weiter vor Unterhalt und tatsächlicher Sorge drücken. Die allfälligen Komplikationen im Trennungsfall sind nicht aus der Welt, weder der finanzielle Clinch noch die Fragen über Aufenthaltsrecht, Schulwahl, konkrete Kümmerpflicht und -recht. Festzuhalten und bedauernswert ist, daß nicht nur die Ehe als Institution und Schutzraum als Ablage für alte Hüte gilt, sondern daß auch über das Kind als Kollateralschaden oder – hoffentlich! – Mitnahmeglück derart juristisch verhandelt werden muß.

„Alle Lust will Ewigkeit!“ Daß ausgerechnet Nietzsche dergestalt zu einem vorgestrigen Philosophen werden sollte, dürfte vor allem von dem Wesen bedauert werden, um dessen Wohl es doch gehen soll: dem Kind.

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