© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  29/12 13. Juli 2012

Lesereinspruch

Blutrünstig

Zu: „Kampf um die Vorhaut“ von Birgit Kelle (JF 28/12)

Sie halten es für eine Bagatelle, wenn männliche Säuglinge kurz nach ihrer Geburt ohne medizinische Notwendigkeit und unumkehrbar amputiert werden. Fakt ist, daß im Grundgesetz jedem Individuum in diesem Land körperliche Unversehrtheit garantiert wird.

Eltern entscheiden über die Gesundheit ihrer Kinder, aber jeder Eingriff bei ihnen ist zunächst einmal eine Körperverletzung und bedarf zur Straffreiheit bester Begründungen und der Beratung und Zustimmung der Betroffenen, auch des Kindes. Zu beachten ist, daß das Gericht deswegen in Betracht zog, die Genitalverstümmelung erst nach Eintritt der Religionsmündigkeit mit Zustimmung des Betroffenen zu entscheiden. Damit gibt es für diese, von manchen Menschen für elementar gehaltene Tradition den entsprechenden Rahmen zum Weitermachen wie bisher oder aber zum ernstlichen Überdenken, ob die von ihnen verehrte oberste Autorität derlei blutrünstige Schnipselei wirklich braucht. Und da ist kein Antisemitismus und keine Bevormundung, da ist nur das unantastbare Recht eines jeden von uns auf „Habeas corpus!“

Wulf H. Rumpel, Tostedt

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