© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30-31/12 20. Juli / 27. Juli 2012

Klage gegen den Länderfinanzausgleich
Bayerisches Vorbild
Bernd-Thomas Ramb

Sie lag in der Luft: die Klage gegen die deutsche Umverteilungsmaschinerie namens Länderfinanzausgleich. Zu lange vertrauten die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen auf die Einsicht der Hilfeempfänger, den Dauerzustand der einseitigen Unterhaltszahlungen durch eigene Reformbereitschaft zu beenden. Bayern ist nun der Geduldsfaden gerissen. Der Hauptgrund für die angekündigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Bayern finanziert alleine die Hälfte des Umverteilungsvolumens von 7,3 Milliarden Euro und kann sich deshalb weniger leisten als so manches Empfängerland, beispielsweise keine Abschaffung der Studiengebühren oder Gratis-Kindergartenplätze.

Die Kritik am ausufernden System der finanziellen Alimentation notorisch schwacher Bundesländer durch nur noch einige wenige leistungsstarke ist exemplarisch für das, was im Rahmen der Euro-Rettung an Transferzahlungen zu erwarten ist. Griechenland, Irland, Portugal und Konsorten geraten in die Rolle des Saarlandes, Bremens, Schleswig-Holsteins und der anderen Bundeshilfeempfängerländer. Auf der Geberseite übernehmen Deutschland, Holland und Österreich die Positionen von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Die aktuelle Klage Bayerns dient damit zum späteren Vorbild, wenn der deutsche Anteil an der Euro-Umverteilung die 50-Prozent-Marke erreicht – bei hundertfachen Kosten.

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