© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30-31/12 20. Juli / 27. Juli 2012

Meldungen

„Kampf gegen Rechts“: Thierse fordert Stiftung

Berlin. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) hat sich für die Gründung einer Bundesstiftung gegen Rechts ausgesprochen. Damit wäre es möglich, die „Zivilgesellschaft“ zu stärken und sich unabhängiger von „parteipolitischen Stimmungsschwankungen“ zu machen, sagte Thierse der Zeitung Das Parlament. Derzeit ist das CDU-geführte Bundesfamilienministerium für Programme gegen den Rechtsextremismus verantwortlich. Daß Gruppierungen, die vom Staat mit Steuergeldern unterstützt werden, sich zum Grundgesetz bekennen müssen, lehnte der SPD-Politiker vehement ab. Der demokratische Staat müsse denjenigen vertrauen, die sich „für Demokratie engagieren“. Die Extremismusklausel müsse deswegen abgeschafft werden. Zugleich forderte Thierse eine jährliche Debatte im Bundestag über den „sozial-moralischen Zustand“ der Bundesrepublik und „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ in der Gesellschaft. (ho)

 

Interesse an Stasi-Akten ungebrochen

Halle. Das Interesse an den Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist ungebrochen. Die Zahl der Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten stieg im ersten Halbjahr 2012 deutlich an, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Zahlen. Demnach stellten von Januar bis Juni 55.959 Bürger einen entsprechenden Antrag, 2011 waren es insgesamt 80.611. Als Grund für den Anstieg wird auf die Anfang des Jahres in Kraft getretene Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verwiesen, durch die die Akteneinsicht erleichtert wird. (ms)

 

Burschenschaft: Gericht entscheidet über Streit

Bonn. Der Chefredakteur der Verbandszeitung der Deutschen Burschenschaft, Norbert Weidner, darf als „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“ bezeichnet werden. Das hat in der vergangenen Woche das Landgericht Bonn entschieden. Die Richter begründeten in ihrem Urteil, die vom Betreiber des Internetportals „Quo Vadis Buxe“, Christian Becker, getätigten Äußerungen seien „substanzarm“ und enthielten kaum einen „konkreten Tatsachengehalt“. Auch sei die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten worden. Die Aussagen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies gelte auch für den unbelegten Vorwurf Beckers, Weidner wolle angeblich eine „rechtsextreme Studentenpartei“ gründen. Die Kammer untersagte Becker, der das Pseudonym Justus Liebig nutzen soll, jedoch, weiter zu behaupten, der Schriftleiter der Deutschen Burschenschaft habe eine seiner E-Mails gehackt. Becker war es nicht gelungen, den Wahrheitgehalt dieser Aussage zu untermauern. Sowohl Becker als auch Weidner sind Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn. (ho)

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