© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  32/12 03. August 2012

Lesereinspruch

Naive Hoffung

Zu: „Karslruhe läßt sich nicht drängen“ von Dieter Stein, JF 30-31/12

Wie naiv! Karlsruhe läßt sich nicht nur „drängen“, es läßt sich von Merkel das Urteil diktieren. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird es lediglich noch mit Brimborium verkünden. Der Schein eines rechtsstaatlichen Verfahrens muß schließlich gewahrt sein. Für die Politiker ist das Urteil überhaupt kein Thema. Die Bürger rätseln. Wie wird es wohl ausfallen? Manche hoffen gar, daß das Euro-Rettungspaket (ESM, Fiskalpakt) für verfassungswidrig erklärt und damit als Gesetz annulliert wird. Das BVerfG wird selbstverständlich alle Klagen gegen das Rettungspaket abweisen, und das natürlich mit juristisch verklausulierten Phrasen begründen. Gemäß Grundgesetz und Zusatzgesetzen prüft das BVerfG auf Antrag Gesetze auf ihre Verfassungskonformität. Prüfung auf Folgewirkungen gehört nicht in seine Zuständigkeit. Ein Gesetz, das gegen das Grundgesetz verstößt, müßte das BVerfG annullieren, egal ob es mit Zweidrittel- oder Siebendrittel-Mehrheit vom Parlament beschlossen wurde. Es deutet aber alles darauf hin, daß genau dieses Kriterium für die Urteilsbegründung ausschlaggebend sein wird. Wetten, daß ...?

Horst Ollech, Buseck

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