© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/12 10. August 2012

Klima der Furcht
Gesinnungsschnüffelei und Denunziantentum beherrschen hierzulande den öffentlichen Raum
Thorsten Hinz

In Rußland stehen drei junge Frauen der Punkband Pussy Riot („Muschi-Aufstand“) wegen schweren Rowdytums und Störung der öffentlichen Ordnung vor Gericht. Sie hatten im Februar einen Gottesdienst in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale mit einem sogenannten Punk-Gebet gestört. Die Aktion richtete sich gegen die Wahl Wladimir Putins zum Präsidenten und gegen die Unterstützung, die er durch die orthodoxe Kirche erfährt. Kirchliche Vertreter sprachen von Blasphemie und forderten eine strenge Bestrafung. Der Ball wurde von den staatlichen Behörden begeistert aufgefangen. Die Frauen sitzen seit Monaten in Untersuchungshaft.

Das Vorgehen der russischen Behörden ist autoritär und anachronistisch. Autoritär wegen der repressiven Allianz zwischen geistlicher und weltlicher beziehungsweise politischer Macht. Anachronistisch, weil im säkularen Staat die religiösen Regeln nur für die Gläubigen den verbindlichen Maßstab bilden. Wer religiöse Regeln mit staatlicher Macht für allgemein verbindlich erklärt, stellt sich in Widerspruch zum aufgeklärten, modernen, demokratischen Rechtsstaat. Dieser hätte es bei der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder eines Hausfriedensbruchs belassen. Erst im Wiederholungsfall wäre das Trio wegen vorsätzlicher Beleidigung und Verletzung religiöser Gefühle mit strengeren Sanktionen belegt worden.

In Deutschland wird nun lauthals protestiert, obwohl es hier nicht besser aussieht. Gewiß, Staat und Gesellschaft geben sich generös, wenn die christliche, die indigene Religion attackiert wird. Zwar sind die Kirchen gesellschaftspolitisch harmlos und opportunistisch, doch der noch immer vorhandene Vorrang des Christentums steht dem Ziel der multikulturellen Gesellschaft entgegen. Entsprechend anders verhält es sich, wenn Beleidigungen und selbst Kritik sich gegen die moslemischen Glaubensgemeinschaften richten. Islamkritiker stehen schnell in der Gefahr, als „Extremisten“ angeprangert und wegen Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch (StGB) belangt zu werden.

Zu hysterischen Exerzitien aber käme es, wenn eine Formation wie Pussy Riot ein zivilreligiöses Hochamt für Opfer des Nationalsozialismus stören würde. Die Delinquenten könnten immer wieder beteuern, daß ihnen nichts ferner gelegen habe als die Bestreitung nationalsozialistischer Verbrechen; daß der Protest sich einzig und allein gegen die sakrale Überhöhung des Holocaust, gegen seine antiaufklärerische Enthistorisierung und gegen die konkreten politischen Folgen richten würde – es würde ihnen weniger helfen als das halbe Bedauern, das die russischen Musikerinnen inzwischen geäußert haben. Die Medien, die politischen Parteien und bekannte Verbandsvertreter würden Gesetzesveränderungen und verschärfte Repressionsmaßnahmen, zunächst jedoch die allerstrengste Bestrafung der Blasphemiker nach Paragraph 130 einfordern, dessen Herzstück die Leugnung des Holocaust bildet, und kein Richter könnte es wagen, dem Ruf nicht zu folgen.

Der 76jährige Horst Mahler – ein früherer Weggefährte von Otto Schily und Hans-Christian Ströbele – verbüßt eine zwölfjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung, weil er den Holocaust bestreitet. Mahler ist ein pathologischer Fall, doch indem die Bundesrepublik sich ein Gesetz gegeben hat, das die Aburteilung dieses zwar nicht Ver-, doch Entrückten zwingend macht, hat sie sich in einen Widerspruch zu ihren erklärten Grundlagen begeben. Vor allem verbürgt das Grundgesetz die Freiheit der Meinung und der Wissenschaft.

Die Darstellung und Bewertung historischer Ereignisse ist nichts Feststehendes, sie unterliegt einem permanenten Prozeß aus Rede und Gegenrede und ist ständigen Revisionen unterworfen. Auch in einer geäußerten Unwahrheit – die dem Redner subjektiv gar nicht als solche bewußt sein muß – und sogar in einer glatten Lüge kann ein produktiver Stachel enthalten sein, der die Gegenseite zwingt, ihre Argumente zu überprüfen und zu schärfen.

Wenn Gesetzgeber und Justiz diesen Prozeß unterbinden, installieren sie ein Dogma, das nach zivilreligiöser Huldigung ruft. Die geistige Freiheit gerät unter die Definitionshoheit antifaschistischer Jakobiner, welche die Jagd auf Abweichler, Zweifler, Häretiker eröffnen. Denunziantentum und Gesinnungsschnüffelei beherrschen den öffentlichen Raum, und ein Klima der Furcht und des Konformismus führt zu einer Paralyse von Staat und Gesellschaft.

Zumal die Zuständigkeit des Paragraphen 130 StGB sukzessive erweitert wird. Längst geht es nicht nur um die Sanktionierung einer speziellen Mordart, auch die Vorgeschichte, die bestimmenden Kräfte und Tendenzen, die tatsächlich oder angeblich zum Holocaust geführt haben, sowie die Lehren, die aus ihm zu ziehen sind, werden kanonisiert. An die Stelle der offenen Diskussion tritt die formalisierte und ideologisierte Rede.

Diverse Minderheitenvertreter haben die Chance erkannt, die ihnen die Paralyse Deutschlands eröffnet und gehen dazu über, mit Hilfe des Paragraphen 130 StGB den Status von NS-Opfern präventiv auch für die eigene Interessengruppe zu reklamieren. Unmerklich, aber konsequent sortieren sich die Themen: Windkraftanlagen, Gender Mainstreaming, Abtreibung, Ganztagsschulen, Ausländer, der Islam und der Euro sind antifaschistisch, links und gut, während Atomkraft, das traditionelle Familien- und Geschlechterbild, die Formulierung deutscher Eigeninteressen, Tischmanieren und Pünktlichkeit tendenziell faschistisch und quasi-kriminell sind.

Als der Ökonom Hans-Werner Sinn die Schulden nachrechnete, die sich für Deutschland aus dem Euro-System ergeben, lautete das schlagendste Gegenargument, seine Berechnung sei nationalistisch. Ist der politische Wahnsinn im Reich des Wladimir Putin wirklich schlimmer?

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