© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/12 10. August 2012

Hamburger Schulbehörde fordert Rücksicht auf Ramadan
Für Gleichheit sorgen
Fabian Schmidt-Ahmad

Das Recht des einzelnen hört erst da auf, so lautete der Schlachtruf der Aufklärung, wo die Rechte der anderen beginnen. Zwar klingt diese Regel ganz nett, hat aber den einen oder anderen Haken. Beispielsweise setzt sie einerseits Akteure voraus, die sich als gleiche akzeptieren, andererseits allesamt ihr wohlverstandenes Eigeninteresse verfolgen. Sollte einer nämlich das nicht akzeptieren wollen, käme er nicht umhin, für sich ein Recht nach dem anderen einzufordern. Und sollten die anderen unfähig sein, ihre Rechte zu behaupten, kämen sie nicht umhin, ihm auch ein Recht nach dem anderen abzutreten.

Soweit die Theorie. Was die Praxis betrifft, weiß vielleicht die Hamburger Schulbehörde mehr. Diese hat zum neuen Schuljahr Richtlinien an ihre Lehrer ausgegeben, nun besondere Rücksicht gegenüber moslemischen Schülern walten zu lassen.

Denn im Ramadan, der diesmal bis zum 19. August dauert, nehmen fromme Moslems traditionell von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder feste noch flüssige Nahrung zu sich, von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang dagegen von beidem reichlich. Darunter leidet natürlich die Leistung, weshalb der Unterricht laut Direktive angepaßt werden soll.

Was immerhin irgendwie auch für Gleichheit sorgt, denn dann leidet die Leistung aller Schüler.

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