© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/12 24. August 2012

Karlsruhe urteilt über militärische Mittel im Inland
Heiße Luft
Michael Vollstedt

Die große Resonanz auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu bewaffneten Bundeswehreinsätzen im Inland ist heiße Luft. Karlsruhe räumt zwar Fehler seiner früheren Urteilsfindung ein, bleibt aber hart: Wo die Polizei darf, jedoch nicht kann, darf die Bundeswehr nicht, selbst wenn sie kann. Das Gericht macht hierzu realitätsferne Vorgaben und Auflagen; dabei verharrt es auf dem Irrweg, wonach unschuldige Opfer niemals in Kauf genommen werden dürfen, auch wenn sich so ein Vielfaches an Leben retten ließe. Die Richter muten Deutschland zu, einen „11. September“ handlungsunfähig zu erdulden!

Juristisch skandalös hat wiederum die persönliche Meinung eine Rolle gespielt, wie effektiv militärische Mittel in der Terrorbekämpfung einsetzbar sind – diesmal im abweichenden Votum eines Verfassungsrichters. Davon versteht das Gericht nichts; es muß sich auf das Recht beschränken. Allerdings sollte der Verteidigungsminister nun realistische Krisenlagen ausarbeiten und Politik wie Verfassungsgericht mit den möglichen Konsequenzen konfrontieren. Vielleicht können so Terrorabwehr, Verfassungsmäßigkeit und Rechtssicherheit im Einklang weiterentwickelt werden.

 

Michael Vollstedt ist Generalmajor a.D. In seiner letzten Verwendung als Nato-Kommandeur war er zuständig für die Sicherheit des deutschen Luftraums.

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