© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/12 14. September 2012

Bundesverwaltungsgericht erleichtert Familiennachzug
Verkehrte Welt
Kurt Zach

Hoppla, da ist er ja wieder: Der „besondere Schutz von Ehe und Familie“ im Grundgesetz, sonst so gern als lästiges Relikt unter den Tisch gekehrt, wenn die Privilegierung homosexueller Partnerschaften auf der Tagesordnung steht – als Argument für die Erleichterung von Einwanderung aus aller Herren Länder ist er einigen deutschen Richtern allemal noch willkommen.

Da läßt denn auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gern mal fünfe gerade sein und erlaubt der Ehefrau eines eingebürgerten Afghanen den Familiennachzug, obwohl sie nicht einmal die vom Gesetz verlangten „einfachen Deutschkenntnisse“ nachweisen kann: Für eine Analphabetin sei das ja schließlich „unzumutbar“.Was Staatsvolk und Steuerbürgern noch alles an Integrationsleistungen zuzumuten ist, zählt bei Tendenzurteilen wie diesem schon lange nicht mehr. Deutschland soll sich als „Einwanderungsland“ verstehen, aber jeder Ansatz, sich wie ein solches zu verhalten und den Zuzug im nationalen Interesse zu steuern – ohnehin von mäßigem Erfolg gekrönt, wie Analphabetenraten in Drittwelt-Dimension belegen – wird vor Gericht torpediert.

So geht Justiz im Land Verkehrtherum. „Im Namen des Volkes“? Daran glauben die Einwanderungslobbyisten im Richtergewand wohl selbst am allerwenigsten.

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