© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/12 14. September 2012

Meldungen

Gericht erleichtert Familiennachzug

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Zuzug ausländischer Ehegatten erleichtert. Die Richter gaben in der vergangenen Woche der Klage der Ehefrau eines Deutschen mit afghanischen Wurzeln statt, die vergeblich einen Antrag auf Familiennachzug gestellt hatte und ihre fehlenden Deutschkenntnisse damit entschuldigt hatte, sie sei Analphabetin. Nach Ansicht der Richter fordere der Gesetzgeber beim Nachzug zwar grundsätzlich einfache Deutschkenntnisse, der besondere Schutz von Ehe und Familie verlange jedoch einen schonenden Ausgleich zwischen Integrationsanforderungen und der Ehesituation der Betroffenen. Wenn das Erlernen der Sprache im Herkunftsland nicht möglich sei oder innerhalb eines Jahres nicht zum Erfolg führe, müsse trotzdem ein Visum erteilt werden. (tb)

 

Künstliche Befruchtung für Zeitsoldatinnen

Mannheim. Die Bundeswehr muß Zeitsoldatinnen die Kosten für eine künstliche Befruchtung erstatten, wenn die Frau auf einem anderen Weg kein Kind bekommen kann. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der vergangenen Woche entschieden. Demnach könne die truppenärtzliche Versorgung anders als von der Bundeswehr behauptet nicht auf medizinische Leistungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit beschränkt. Ob eine Krankheit die Wehrdienstfähigkeit berühre, ist nach Ansicht der Mannheimer Richter unerheblich. (ms)

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