© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  09/13 / 22. Februar 2013

Karlsruhe erlaubt Adoption in Homo-Partnerschaften
Hohle Phrase
Eike Erdel

Wieder hat das Bundesverfassungsgericht der Institution Ehe und Familie schweren Schaden zugefügt. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, gebietet das Grundgesetz. Tatsächlich ist diese Regelung durch die Rechtsprechung zu einer hohlen Phrase geworden. Bereits 2002 urteilten die Karlsruher Richter, daß die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt, aber nicht besser als sie gestellt werden dürfe. Damals erging die Entscheidung noch denkbar knapp, denn drei von acht Richtern sahen in der „Homo-Ehe“ eine Verletzung des durch das Grundgesetz garantierten besonderen Schutzes der Ehe.

Diesmal waren die Verfassungsrichter einhellig der Auffassung, das Grundgesetz gebiete, daß Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen. Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch die Sorge, daß einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen „Eltern“ schaden könne, wurden leichtfertig beiseite gewischt. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt wird. Erst eine klarstellende Neufassung des Grundgesetz-Artikels 6 kann der Ehe und der Familie auch rechtlich wieder die Bedeutung geben, die sie tatsächlich für die Gesellschaft hat.

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