© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/13 / 08. März 2013

Privatrecht und Globalisierung: Für Wertkonflikte gut gerüstet
Zur künftigen Wahl des Rechts
(wm)

Die im 19. Jahrhundert entstandenen nationalen Rechtsordnungen in den homogenen Gesellschaften Europas wollen immer weniger zur „Multikultur“ im 21. Jahrhundert passen. Dies zeigt Roman Trips-Hebert, Referent in der Verwaltung des Bundestages, vor dem Hintergrund expandierenden islamischen Rechts im Familien- und Erbrecht anhand der Reformvorschläge für eine „Regelanknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt“ im Internationalen Privatrecht auf (Recht und Politik, 4/2012). Denn „gewöhnlicher Aufenthalt“ werde als Ort sozialer Integration definiert. Dieser Ort erweise sich aber bei nur im türkischen Umfeld lebenden Türken in Berlin-Neukölln oder Scharen anderer Bewohner „räumlicher Enklaven“ deutscher „Parallelgesellschaften“ als schwer bestimmbar. Deutsche Rechtsvorstellungen lehne man an solchen „Aufenthaltsorten“ ab. Die Anknüpfung an den „Aufenthalt“ statt an die Staatsangehörigkeit, deren bisheriger Vorrang mit der EU-Vereinheitlichung des Internationalen Familien- und Erbrechts ohnehin „bald erledigt“ sei, dürfte daher wenig „zielführend“ sein. Für besser erachte er eine „Rechtswahl“, obwohl Trips-Hebert voraussieht, sie werde zugunsten islamischen Heimatrechts ausfallen. Doch für zu erwartende „Wertkonflikte mit islamisch geprägten Rechtsordnungen“ glaubt er das deutsche Internationale Privatrecht „hinreichend gerüstet“.

www.rup-online.eu

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen