© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/13 / 29. März 2013

Brüsseler Regelungs- und Verbotswut gefährdet Autofahrer
Kriegserklärung
Jörg Fischer

Daß Eurokraten die Gurkenkrümmung und Bananengröße regeln, wurde oft belächelt. Doch ein Blick in die EWG-Verordnung 1677/88 (Qualitätsnormen für Gurken) oder die EG-Verordnung 2257/94 (Qualitätsnormen für Bananen) hätte eine Ahnung dafür geben können, was alles möglich ist. Mit der Entdeckung des Klimaschutzes sind dann endgültig alle Dämme des obrigkeitsstaatlichen Irrsinns gebrochen.

Das Glühlampenverbot (Verordnungen 244 und 245/2009) haben manche noch als Lobbyerfolg der Hersteller quecksilbergiftiger Kompaktleuchtstofflampen abgetan, die die Zeit bis zur Marktreife der LED-Technik überbrücken wollten. Mit welcher Chuzpe die EU-Kommission derzeit versucht, ihre Richtlinie 2006/40/EG durchzupeitschen, sollte Autofahrer hellhörig werden lassen. Denn damit soll das bewährte, aber als „Treibhausgas“ wirkende Kältemittel R134a aus neuen Klimaanlagen verbannt werden. Daß die US-Konzerne Dupont und Honeywell die einzigen Lieferanten des Ersatzstoffes HFO-1234yf sind, ist schon pikant. Doch daß Unfalltests bestätigt haben, daß 1234yf brandgefährlich ist und zu schwersten Verätzungen führen kann, sollte selbst EU-Enthusiasten nachdenklich machen.

Mercedes liefert seine neue A-, B- und SL-Klasse daher mit R134a aus. Aber der italienische EU-Kommissar Antonio Tajani bleibt uneinsichtig: „Die Richtlinie gilt.“ Daimler drohen Strafzahlungen von mehreren hundert Euro pro Auto. Bei Verlust der Typenzulassung dürfen die Modelle nicht mehr in der EU verkauft werden. Der britische EU-Abgeordnete und Berichterstatter in Sachen 2006/40, Chris Davies, brachte die Stimmung in Brüssel auf den Punkt: „This amounts to a declaration of war on Daimler – das kommt einer Kriegserklärung an Daimler gleich.“

Studie der Bundesanstalt für Materialforschung zu den Gefahren von „1234yf“: www.uba.de

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